Das Bundeskartellamt hat für den Kauf zahlreicher Springer-Blätter durch die Essener Funke Mediengruppe (FMG) am 3. Dezember eine erste Genehmigung erteilt. Demnach darf Funke das Hamburger Abendblatt, die Berliner Morgenpost, mehrere Anzeigenblätter sowie die Frauenzeitschriften der Axel Springer AG schlucken.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt erklärte: „Durch die Aufteilung des ursprünglich gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhabens in vier Einzelpakete war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Lokalzeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften Bild der Frau und Frau von heute schnell freizugeben.“ Die geplante Übernahme der Programmzeitschriften sowie die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb werden dagegen noch geprüft. Mit einer Entscheidung wird erst im nächsten Frühjahr gerechnet.
Springer hatte Ende Juli bekanntgegeben, für 920 Millionen Euro traditionsreiche Blätter wie das Hamburger Abendblatt und die Hörzu an die Funke-Mediengruppe zu verkaufen.
Nach dieser Teilgenehmigung des Bundeskartellamts für den Funke-Springer-Deal fordert ver.di den Erhalt der betroffenen Standorte sowie einen strategischen Ausbau der übernommenen Medien. „Die Funke Mediengruppe sollte die gut organisierten und auf ihren Märkten stark positionierten Publikationen nicht durch Sparpläne beschädigen. Nur mit einem Erhalt im Kern und der erfolgreichen Ausweitung der Titel auf die elektronischen Verbreitungswege sichert sich die FMG den Wert der übernommen Medien“, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Für die Beschäftigten gehe es nun darum, klare Bekenntnisse der FMG zu erhalten. „Eine Erklärung zum Erhalt der Beschäftigung an den Standorten Hamburg und Berlin sowie zum Fortbestand der Tarifbindung ist ein notwendiges Signal zum Aufbruch unter einer neuen Unternehmensführung“, sagte Werneke weiter. Bisher hätten die Unternehmensvertreter der FMG dazu allerdings noch keine Aussagen gemacht, was nicht zur Beruhigung beitrage.