UNI-MEI fordert faire Fernsehindustrie

Zum Welttag des Fernsehens am 21. November fordert die globale Gewerkschaft für die Bereiche Medien, Unterhaltung, Kunst und Sport, UNI-MEI, mehr Gleichberechtigung für eine faire und inklusive Fernsehindustrie. Arbeitgeber müssten effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und Gewalt gegen Frauen ergreifen sowie die Anstrengungen zur Gleichstellung der Geschlechter in der globalen Fernsehindustrie verstärken.

Den Welttag des Fernsehens gibt es seit 1997, ein Jahr nachdem die UNO am 21. und 22. November 1996 das erste Weltfernsehforum veranstaltet hatte. Auf dem seitdem jährlich stattfindenden Gipfeltreffen diskutieren TV-Unternehmen und Branchenexpert_innen über die Zukunftsperspektiven des Mediums Fernsehen. Anlässlich der aktuellen, weltweiten Debatten um die Diskriminierung von Frauen in der Medienbranche macht die UNI-MEI in ihrer diesjährigen Erklärung zum Weltfernsehtag auf die immer noch eklatante Ungleichbehandlung von Frauen in der globalen Fernsehindustrie aufmerksam. Dazu zählten Gewalt und Belästigung ebenso wie die Darstellung weiblicher Figuren im Fernsehen sowie die ungleiche Bezahlung und die fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die globale Mediengewerkschaft, die Beschäftigte der Film- und Fernsehindustrie in mehr als 100 Ländern vertritt, ruft die Branche deshalb dazu auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Gewalt und Belästigung zu verstärken und wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung der Geschlechter in allen Aspekten der Fernsehproduktion und am Arbeitsplatz zu verankern. „Wir fordern TV-Unternehmen und ihre nationalen und internationalen Verbände auf, mit Gewerkschaften zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Strategien und strategische Pläne zu entwickeln, die zu einem sicheren Arbeitsplatz führen und Frauen wirksam vor jeglicher Form von Belästigung und Gewalt schützen“, heißt es in der Erklärung.

Eine weitere große Herausforderung sei außerdem das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Auch in diesem Punkt seien die Arbeitgeber aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften Aktionspläne für gleiche Entlohnung auszuarbeiten und umzusetzen, die etwa bewährte Instrumente wie geschlechtsneutrale Vergütungssysteme oder Gehaltsanpassungsmechanismen nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub enthalten sollten: „Wir fordern die Arbeitgeber auf, in Tarifverträgen oder in separaten Rahmenvereinbarungen spezifische Regelungen zur Gleichbehandlung und Lohngleichheit auszuhandeln und zu überprüfen.“

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