Am 6. Juni wurde Redakteur von Radio Dreyeckland Fabian Kienert vom Karlsruher Landgericht vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung Indymedia Linksunten freigesprochen. Die angeblich über eine Verlinkung beworbene Vereinigung habe zum Tatzeitpunkt nicht mehr existiert, so die Richter. Für die Durchsuchung seiner Wohn- und Arbeitsräume wurde ihm eine Entschädigung zugesprochen. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, ist noch offen.
Die Entscheidung war erwartet worden. Hatte doch das Landgericht Karlsruhe die Klage gegen Kienert gar nicht erst zulassen wollen. Erst das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Klage zu. Und so wurde seit dem 18. April in Karlsruhe darüber verhandelt, ob Kienert mit einem Link zum Archiv der vom Bundesinnenministerium 2017 verbotenen linken Online-Plattform Indymedia-Linksunten, den er unter einen kurzen Artikel setzte, eine verbotene Vereinigung unterstützt hat.
Etappensieg für die Pressefreiheit
In der mündlichen Urteilsbegründung sah das Landgericht Karlsruhe nun keine Grundlage für den Vorwurf, weil es die Fortexistenz der verbotenen Vereinigung Indymedia-Linksunten nicht für erwiesen hält. Die Existenz der Archivseite ist für das Gericht zumindest kein hinreichender Beweis dafür. Doch darauf kam es für den Freispruch gar nicht an. Denn der Vorsitzende Richter stärkte in seiner mündlichen Urteilsverkündigung die Pressefreiheit. Kienerts Artikel sei verbotskritisch, werbe aber nicht für einen verbotenen Verein.
„Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen“, betonte der Richter.
Deshalb wurde Kienert nicht nur freigesprochen. Auch seine Anwaltskosten werden von die Staatskasse übernommen. Zudem bekommt Kienert einen Schadenersatz für die Polizeidurchsuchung, die im Januar 2020 an seinen Arbeitsplatz und in seiner Wohnung stattfand. Dabei hatte Kienert nie bestritten, dass er den inkriminierten Link unter den Artikel gesetzt hat. In seiner Schlusserklärung verdeutlichte Kienert noch einmal, dass er die gesamte Maßnahme als Einschränkung der Pressefreiheit betrachtet:
„Ich kann es bis heute nicht fassen, wegen dieser Meldung nun vor Gericht zu stehen. Das hatte ich der Polizei am Morgen der Hausdurchsuchung auch schon gesagt. Ja, klar, habe ich diese Meldung verfasst, wo ist das Problem? Dass die Polizei widerrechtlich in meine Wohnung eingedrungen ist, wird später noch Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte sein.“
Juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet
Es wurde klar, dass die Durchsuchung bei dem Journalisten auch weiterhin die Gerichte beschäftigen wird. Zunächst ist noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Kienerts in Revision gehen wird. Daher spricht Radio Dreyeckland auch vorerst lediglich von einen Etappensieg für die Pressefreiheit.