Neues Sexualstrafrecht ohne Einschränkung von Artikel 5

In der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts sind Regelungen, die die Presse- und Kunstfreiheit massiv eingeschränkt hätten, geändert worden. Gegen den ursprünglichen Regierungsentwurf hatte ein Medienbündnis unter Beteiligung der dju in ver.di wegen der massiven Einschränkungen für die Bildberichterstattung protestiert.
Ursprünglich sollte nach § 201a StGB des Gesetzesentwurfs aus dem Hause von Bundesjustizminister Holger Maas (SPD) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, „wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt.” Das hätte bedeutet, dass schon das Fotografieren selbst, nicht erst die Verbreitung eines Fotos, durch das sich beispielsweise ein Prominenter in seinem Ansehen geschädigt sieht, strafbar gewesen wäre.
Nach der Neufassung dieses Paragrafen durch den Rechtsausschuss, die am 14. November vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mehrheitlich beschlossen wurde, ist nicht die Herstellung solcher Bilder strafbar, sondern deren Verbreitung oder Veröffentlichung – wie bisher schon im Bildnisrecht (§ 23 KunstUrhG). Auch wurde – wie vom Medienbündnis angeregt – eine Regelungen beschlossen, die Handlungen von der Strafbarkeit ausnimmt, „die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.” Also: Keine Kriminalisierung von Bildjournalistinnen und -journalisten. Artikel 5 Grundgesetz bleibt diesmal unbeschädigt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »

Neue Perspektiven für Klimajournalismus

Besondere Zeiten brauchen einen besonderen Journalismus – ein Motto, dass das im Juli gelaunchte deutschsprachige Medienprojekt „Neue Zukunft“ nicht aus werbestrategischen Gründen ausgegeben hat. Die Klimakrise und die Klimagerechtigkeitsbewegung erhalten in vielen Medien der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ihrer Meinung nach nicht genügend Aufmerksamkeit. Gerade Gerechtigkeitsfragen erhöhen den Handlungsdruck im Zusammenhang mit den Folgen menschlichen Raubbaus an Ressourcen und Umwelt.
mehr »

Klimaleugnung in den Medien

Rechtspopulistische Bewegungen machen weltweit mobil gegen den Klimaschutz. Sie zeigen sich „skeptisch“ gegenüber dem Klimawandel und lehnen klima- und energiepolitische Maßnahmen ab. Ein Widerspruch: Obgleich „Klimaskepsis“ und die Leugnung des menschengemachten Klimawandels vielfach zentrale Positionen der politischen Rechten markieren, existieren auch gegenläufige Tendenzen in Bezug auf Umwelt- und Naturschutz. Denn auch Rechte waren stets in Umweltbewegungen zugegen. Das hat Tradition.
mehr »

Klischees, die bis heute wirken

Die MDR-Dokumentation „Es ist kompliziert - Der Osten in den Medien“ prüft die Entstehung des medialen Bilds von Ostdeutschland. Die umfassende Analyse von über 30 Jahren Berichterstattung zeigt, wie entlang von Medien-Stories und Skandalen ein Narrativ vom Osten entstanden ist, das immer wieder aufgegriffen wird und seine Wirkmächtigkeit nicht verloren hat.
mehr »