Neues Sexualstrafrecht ohne Einschränkung von Artikel 5

In der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts sind Regelungen, die die Presse- und Kunstfreiheit massiv eingeschränkt hätten, geändert worden. Gegen den ursprünglichen Regierungsentwurf hatte ein Medienbündnis unter Beteiligung der dju in ver.di wegen der massiven Einschränkungen für die Bildberichterstattung protestiert.
Ursprünglich sollte nach § 201a StGB des Gesetzesentwurfs aus dem Hause von Bundesjustizminister Holger Maas (SPD) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, „wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt.” Das hätte bedeutet, dass schon das Fotografieren selbst, nicht erst die Verbreitung eines Fotos, durch das sich beispielsweise ein Prominenter in seinem Ansehen geschädigt sieht, strafbar gewesen wäre.
Nach der Neufassung dieses Paragrafen durch den Rechtsausschuss, die am 14. November vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mehrheitlich beschlossen wurde, ist nicht die Herstellung solcher Bilder strafbar, sondern deren Verbreitung oder Veröffentlichung – wie bisher schon im Bildnisrecht (§ 23 KunstUrhG). Auch wurde – wie vom Medienbündnis angeregt – eine Regelungen beschlossen, die Handlungen von der Strafbarkeit ausnimmt, „die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.” Also: Keine Kriminalisierung von Bildjournalistinnen und -journalisten. Artikel 5 Grundgesetz bleibt diesmal unbeschädigt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Als deutsche Reporterin im Iran

Die ZDF-Korrespondentin Phoebe Gaa ist zuständig für die Berichterstattung aus der Türkei, dem Iran und Afghanistan. Sie ist eine der wenigen westlichen Journalisten, die im Iran vor Ort ist. Mit M sprach sie über die Proteste im Iran und wie sie darüber berichtet.
mehr »

ÖRR als Public Open Space?

Der Reformstaatsvertrag eröffnet neue Wege für die Infrastruktur öffentlicher Kommunikation, befindet Jan Christopher Kalbhenn in einer Kurzstudie, die er für die Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst hat. Denn die demokratische Öffentlichkeit, so Kalbhenn, steht angesichts der Machtkonzentration bei digitalen Plattformen vor einer grundlegenden ordnungspolitischen Herausforderung.
mehr »

Spanien droht Musk mit Strafen

Für Elon Musk, Chef der Online-Plattform X ist der spanische Regierungschef ein „Tyrann“ oder ein „Faschist“. Pedro Sanchez will "Tech-Oligarchen" wie Musk persönlich strafrechtlich für Inhalte auf ihren Plattformen und für Manipulationen an Algorithmen verantwortlich machen und ein Social-Media-Verbot für junge Menschen einführen.
mehr »

EU braucht gemeinsame Regeln

Ist das Herkunftslandprinzip der Europäischen Union im Medienbereich heute noch zeitgemäß? Um diese Frage und viele weitere drehte sich die Diskussion auf der alljährlichen Konferenz der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Brüssel. Einfache Antworten gab es nicht.
mehr »