Neues Sexualstrafrecht ohne Einschränkung von Artikel 5

In der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts sind Regelungen, die die Presse- und Kunstfreiheit massiv eingeschränkt hätten, geändert worden. Gegen den ursprünglichen Regierungsentwurf hatte ein Medienbündnis unter Beteiligung der dju in ver.di wegen der massiven Einschränkungen für die Bildberichterstattung protestiert.
Ursprünglich sollte nach § 201a StGB des Gesetzesentwurfs aus dem Hause von Bundesjustizminister Holger Maas (SPD) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, „wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt.” Das hätte bedeutet, dass schon das Fotografieren selbst, nicht erst die Verbreitung eines Fotos, durch das sich beispielsweise ein Prominenter in seinem Ansehen geschädigt sieht, strafbar gewesen wäre.
Nach der Neufassung dieses Paragrafen durch den Rechtsausschuss, die am 14. November vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mehrheitlich beschlossen wurde, ist nicht die Herstellung solcher Bilder strafbar, sondern deren Verbreitung oder Veröffentlichung – wie bisher schon im Bildnisrecht (§ 23 KunstUrhG). Auch wurde – wie vom Medienbündnis angeregt – eine Regelungen beschlossen, die Handlungen von der Strafbarkeit ausnimmt, „die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.” Also: Keine Kriminalisierung von Bildjournalistinnen und -journalisten. Artikel 5 Grundgesetz bleibt diesmal unbeschädigt.

Weitere aktuelle Beiträge

Türkei: Regierung schaltet TV-Sender ab

In der Türkei ist einer der populärsten regierungskritischen TV-Sender für zehn Tage abgeschaltet worden. Gegen Sözcü TV sei eine Strafe wegen wiederholten „Verstößen gegen Sendevorschriften“ verhängt worden, schrieb der Chef der Rundfunkbehörde (Rtük), Ebubekir Sahin, auf der Plattform X. Der Sender kritisiert das Vorgehen als Zensur.
mehr »

Für ein digitales Ökosystem

Markus Beckedahl, Journalist und Gründer des Online-Portals www.netzpolitik.org, erkennt  im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Ort, wo alternative digitale Infrastrukturen gut entwickelt werden können. Ungarn und Polen haben es vor Jahren gezeigt, die USA erleben es gerade aktuell und die Welt scheint dabei zuzuschauen: Die Aushebelung demokratischer Strukturen durch gewählte Regierungen.
mehr »

Rechte Influencerinnen im Netz

Rechtextremismus und rechte Parolen verbinden viele Menschen automatisch mit testosterongesteuerten weißen Männern. Diese Zielgruppe füttert AfD-Politiker Maximilian Krah mit simplen Parolen wie: „Echte Männer sind rechts.“ Das kommt an bei Menschen, die im Laufe der Zeit irgendwann beim „Gestern“ stecken geblieben sind. Inzwischen verfangen solche rechten Klischees auch bei Frauen. Vor allem im Internet.
mehr »

Neue Europäische Medienplattform

Es ist ein sehr anspruchsvolles Projekt, das der deutsche Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer und seine französische Amtskollegin Rachida Dati auf den Weg bringen: die Entwicklung einer europäischen Medienplattform. Im Zentrum soll dabei das Internet-Angebot des deutsch-französischen Kulturkanals Arte stehen, dass zu einer solchen Medienplattform mit bis zu 24 Sprachen ausgebaut werden soll.
mehr »