Am Ende gewonnen und doch verloren

Volksstimme Magdeburg: Vier Jahre Kampf um den Arbeitsplatz

Im März 2015 erklärte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Kündigung von Renate Wähnelt vom März 2011 für unwirksam. Damit endet für die ehemalige Volksstimme-Redakteurin und langjährige Betriebsrätin ein vier Jahre währender Rechtsstreit mit einer Tochterfirma der Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH.

Betriebsrätin Renate Wähnelt bewies, dass Verlage nicht mit allem durchkommen Foto: Birgit Tragsdorf

Die zum Bauer-Verlag gehörige Volksstimme war schon Ende der 1990er Jahre durch ihre Zersplitterungstaktik zu trauriger Berühmtheit gelangt. So wanderte zum Beispiel das Anzeigengeschäft in Regionalverlage, allesamt hundertprozentige Töchter des Magdeburger Verlags- und Druckhauses. Später kamen auch die Lokalredaktionen dazu. Damit versuchte der Verleger, die Tarife zu unterlaufen, auf die viele kraft „Bezugnahmeklausel“ im Arbeitsvertrag Anspruch hatten. Neu eingestellte Redakteure steigen schon seit Jahren zu deutlich niedrigeren Gehältern ein.
Ab Sommer 2010 wurde in den Regionalverlagen weiter ausgegliedert, neue Tochter- und Enkelfirmen als haftungsbeschränkte UG oder GmbH gegründet. Diese erhielten nun den Auftrag, den redaktionellen Teil zu erstellen. Die Regionalverlage „brauchten“ keine Journalisten mehr und boten den meisten Redakteuren an, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen und sich nahtlos bei einer der Unterfirmen für deutlich weniger Geld zu verdingen, teils als Angestellte, teils als Freie. „Man muss sich das mal vorstellen!“, sagt Renate Wähnelt. „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten an denselben Arbeitsplätzen und an denselben Computern und müssen eine festgelegte Anzahl von Seiten produzieren.“ Das Gehalt blieb vorerst gleich, wurde über die Jahre nach unten gestaffelt; Jahresleistung, Urlaubsgeld, Presseversorgungswerk und Sonntagszuschläge entfielen. Die Mantelredaktion wurde nach demselben Muster aufgelöst. Heute besteht die Volksstimme aus mehr als 40 Firmen.
Der Betriebsrat des Mutterhauses Magdeburger Verlags- und Druckhaus, dessen Vorsitzende Renate Wähnelt bis 2006 war, hatte versucht, solchem Treiben Einhalt zu gebieten, indem er seine Zuständigkeit für alle Firmen reklamierte. Das scheiterte letztlich beim Bundesarbeitsgericht.
Die erfahrene Lokalredakteurin war beim Regionalverlag Medien-Service Harz-Börde gelandet. Mit der Gründung der neuen Unterfirma Repräsentanz Volksstimme Börde UG sah der Arbeitgeber die Chance, die unbequeme Gewerkschafterin zu schassen: Im März 2011 flatterte ihr die Kündigung zu Ende September 2011 ins Haus, mit sofortiger Befreiung von den Dienstverpflichtungen. Sie wehrte sich, reichte mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes Kündigungsschutzklage ein. Das Arbeitsgericht Magdeburg gab ihr im November 2011 Recht: Die Kündigung sei unwirksam. Einen Betriebsübergang zu der neuen Firma sah das Gericht jedoch nicht.

Berufung bis zum Bund

Renate Wähnelt ging in Berufung. Im Juni 2013 urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG): Die Kündigung sei wirksam, aber es müsse ein Nachteilsausgleich erfolgen wegen fehlender Beteiligung des Betriebsrats bei der Entscheidung, im Regionalverlag alle Redakteursstellen zu streichen. Die Revision vorm BAG sei nicht zugelassen. Dagegen legte Wähnelt mit Hilfe von ver.di Nichtzulassungsbeschwerde ein. Wiederum mit Erfolg: Im März 2015 entschied das BAG wie zuvor schon die erste Instanz: Die Kündigung sei unwirksam, aber es bestehe kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in der neuen Firma (Az: 8 AZR 119/14). Das heißt, Renate Wähnelt hat Anspruch auf Gehaltsnachzahlung seit Oktober 2011 und ist weiter beim Regionalverlag als Redakteurin angestellt. Der schrieb ihr jedoch umgehend, dass es keine Redakteursstelle gebe, kündigte erneut betriebsbedingt und stellte sie frei.

Rechtsschutz exzellent funktioniert

Wenn Renate Wähnelts Arbeitsverhältnis am 30. September 2015 endgültig ausläuft, ist sie 54 Jahre alt. Eine neue Anstellung zu finden, wird schwierig sein. Dennoch würde sie alles wieder genauso machen: „Es war eine psychisch belastende Zeit, obwohl ich materiell abgesichert war. Auch wenn ich mein Hauptanliegen nicht erreichen konnte, beweist das Urteil, dass der Verlag eben nicht alles machen kann: Verhindern, dass mit ausgetüftelten Firmenkonstruktionen ein Betriebsübergang umgangen wird und Arbeitnehmerrechte geschmälert werden. Dennoch – der Rechtsschutz der Gewerkschaft hat exzellent funktioniert, ich bin dafür sehr dankbar“, sagt sie. „Auch die Anteilnahme und moralische Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen haben mir sehr geholfen.“
Nun will Renate Wähnelt nach vorn schauen, sich nach neuer Arbeit umsehen. Sie hofft auf ihre langjährigen Kontakte und ihre Bekanntheit als gute Journalistin. Nur eins steht für die couragierte Gewerkschafterin fest: „Als Freie für eine der Unterfirmen der Volksstimme arbeiten werde ich nicht.“

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