„Anti-Paparazzi-Gesetz“ einstimmig beschlossen

Der Bundestag hat am 29. April einstimmig das „Gesetz zum verbesserten Schutz der Intimsphäre“ verabschiedet, das öffentlich auch als Anti-Paparazzi-Gesetz kontrovers diskutiert wurde. Mit einem neu in das Strafgesetzbuch eingefügten Paragrafen 201a wird jetzt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellt.

Mit bis zu einem Jahr Gefängnis kann danach bestraft werden, „wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt“ oder solche Bilder anderen zugänglich macht. Bisher war zwar die Veröffentlichung solcher Bilder verboten, nicht aber das Fotografieren selbst.

Der neue § 201a StGB soll nicht nur Paparazzi-Eingriffe in die Intimsphäre verhindern, sondern richtet sich auch gegen die Einstellung von Spanner-Fotos ins Internet. Da er aber auch gegen investigative Bildjournalisten ausgelegt werden kann, hatten dju, Verlegerverbände und Presserat die Gesetzesinitiative als „Gefahr für die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie den freien Zugang zu Informationen“ abgelehnt (siehe «M» 4/2004).

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkfinanzierung in der Sackgasse

Bisher war Einstimmigkeit gefordert, wenn es um rundfunkpolitische Fragen ging. Die Ministerpräsident*innen der Länder sollen gemeinsam agieren, zum Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kein einfaches Unterfangen, wenn es um das Thema Rundfunkfinanzierung geht. Dass diese Praxis nun überarbeitet wird, ist Ausdruck einer Krise – wenn nicht der Demokratie, dann doch zumindest der Rundfunkpolitik der Länder.
mehr »

Kriminalität nicht mit Migration verknüpfen

Kriminelle Migranten bedrohen die Sicherheit in Deutschland“ – dieses alte rechte Narrativ wird von der AfD neu belebt und verfestigt sich in der Mitte von Gesellschaft und Politik. Medien, die diese realitätsverzerrende Erzählung bedienen, weil sie meinen, die laute Minderheit repräsentiere ein öffentliches Interesse, spielen mit dem Feuer.
mehr »

Mit BigTech gegen Pressefreiheit

Der Vogel ist frei“ twitterte der US-Milliardär und Big Tech-Unternehmer Elon Musk am 28. Oktober 2022, dem Tag seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, der damals noch den blauen Vogel als Logo hatte. Der reichste Mann der Welt wollte nach eigener Aussage den Dienst zu einer Plattform der absoluten Redefreiheit machen: „Freie Meinungsäußerung ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, und Twitter ist der digitale Marktplatz, auf dem die für die Zukunft der Menschheit wichtigen Themen diskutiert werden“, hatte er zuvor erklärt.
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »