Der Bundestag hat am 29. April einstimmig das „Gesetz zum verbesserten Schutz der Intimsphäre“ verabschiedet, das öffentlich auch als Anti-Paparazzi-Gesetz kontrovers diskutiert wurde. Mit einem neu in das Strafgesetzbuch eingefügten Paragrafen 201a wird jetzt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellt.
Mit bis zu einem Jahr Gefängnis kann danach bestraft werden, „wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt“ oder solche Bilder anderen zugänglich macht. Bisher war zwar die Veröffentlichung solcher Bilder verboten, nicht aber das Fotografieren selbst.
Der neue § 201a StGB soll nicht nur Paparazzi-Eingriffe in die Intimsphäre verhindern, sondern richtet sich auch gegen die Einstellung von Spanner-Fotos ins Internet. Da er aber auch gegen investigative Bildjournalisten ausgelegt werden kann, hatten dju, Verlegerverbände und Presserat die Gesetzesinitiative als „Gefahr für die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie den freien Zugang zu Informationen“ abgelehnt (siehe «M» 4/2004).
lü