Das Landratsamt Pirna muss entsprechend dem sächsischen Pressegesetz Journalistinnen und Journalisten Auskunft über Anmelder, Teilnehmerzahl, Motto, Ort, Zeit und Dauer von Versammlungen geben. Das ist das Ergebnis eines seit Monaten andauernden Rechtstreits über Informationen, auf die Medienvertreter im Vorfeld von Demonstrationen Anspruch haben. Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di hatte zwei Mitglieder in diesem Prozess unterstützt. „Das ist ein Punktsieg für die Pressefreiheit“, erklärte dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß.
„Endlich konnten wir das Landratsamt Pirna dazu zwingen, geltendes Recht anzuwenden – zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen und im Sinne des öffentlichen Interesses an geplanten Demonstrationen. Landratsämter, die immer noch der Auffassung sind, sie könnten solche Informationen im Verborgenen halten, sollten sich daran ein Beispiel nehmen und uns weitere Auseinandersetzungen um die Auslegung der bestehenden Gesetze ersparen“, fordert dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß.
Alexej Hock und Johannes Filous berichteten im Oktober 2015, als der Streit in Pirna begann, schon seit mehr als einem halben Jahr von rechten Demos in Sachsen. Unterstützt von correctiv.org und zahlreichen freiwilligen Helfern schreiben sie unter dem Namen Straßengezwitscher bei Twitter. Und liefern häufig Informationen, Fotos oder Videos, die es nicht in die klassischen Medien schaffen. Für ihre Arbeit werden die beiden mit dem „Preis für Zivilcourage“ und dem „Grimme-Online-Award“ in der Kategorie Information ausgezeichnet.