E-Mail-Spam rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2004 entschieden, dass unverlangt zugesandte Werbe-E-Mails gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und unlauter im Sinne des § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind. Das höchste deutsche Zivilgericht ist damit der weit überwiegenden Rechtsprechung anderer Gerichte gefolgt.

Die Zusendung von E-Mails sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis dazu erklärt habe oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden auf Grund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann, stellte der BGH fest. Dieses Einverständnis des Empfängers müsse der Werbende darlegen und gegebenenfalls beweisen. Außerdem müsse er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken durch Versehens eines Dritten komme.

Das BGH-Urteil (Az.: I ZR 81/01) betrifft zwar nur den geschäftlichen Bereich, kann aber verallgemeinert werden. Mit der in diesem Jahr in Kraft tretenden Reform des UWG wird ein gesetzliches Spam-Verbot für elektronische Post (neben E-Mail auch SMS und MMS) ohnehin auf alle Marktteilnehmer, also auch Verbraucher, ausgeweitet.

Link zum Urteil: www.jurpc.de/rechtspr/20040176.htm

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »