Handlungsbedarf für ein Presseauskunftsgesetz

Scharfe Kritik am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden übten in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses im Bundestag der Stuttgarter Medienrechtsexperte Professor Doktor Emanuel Burkhard und der Mainzer Verfassungsrechtler Professor Doktor Matthias Cornils. Die Deutsche-Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert den deutschen Bundestag auf, diesen gesetzlichen Anspruch der Medien auf Behördenauskünfte auf Bundesebene sicherzustellen.


Das Urteil verfolge einen neuen Ansatz, der falsch sei, es handele sich hier um einen „bemerkenswerten Kontinuitätsbruch“, so Cornils. Doch das Urteil ist seit Februar 2013 in der Welt und es schafft ein Problem: Landesrecht gilt nicht für Bundesbehörden, urteilten die Leipziger Richter. Demzufolge müssen dann weder Bundesministerien noch die Bundesbehörde des BND der Presse Auskünfte erteilen, mangels eines passenden Gesetzes.
Um diese Lücke zu schließen, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf für ein Bundespresseauskunftsgesetz vorgelegt, das Gegenstand der Sachverständigenanhörung war. Es reiche nicht, das Urteil zu kritisieren, seine Folgen müssten korrigiert, der Gesetzgeber tätig werden, machte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, deutlich.
Sofortigen Handlungsbedarf sieht auch die dju in ver.di: Die jahrzehntelange geübte Praxis zur Durchsetzung von Auskunftsersuchen auch gegenüber Bundesbehörden die Landespressegesetze anzuwenden, zeige, dass das Urteil ein rein formales Problem geschaffen habe. Das müsse noch vor den Wahlen aus der Welt geschaffen werden, forderte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Formale Hürden dürfen nicht dazu führen, dass es keine Transparenz über die Arbeit von Bundesbehörden gebe. Der Gesetzentwurf der SPD sei daher grundsätzlich zu begrüßen. Der Bundesgesetzgeber könne den Bundesbehörden aber auch generell aufgeben, alle landesrechtlichen Vorschriften zum Auskunftsanspruch der Medien einzuhalten. „Das wäre mit einem einfachen Satz erledigt und sollte sogar in dieser Legislaturperiode kein unüberwindbares Hindernis mehr darstellen“, unterstrich Haß. Die Bundesregierung hingegen scheine keinen Handlungsbedarf zu sehen: „CDU/CSU und FDP wollen das Problem offenbar einfach aussitzen. Es ist für die Regierung ja auch ganz praktisch, wenn die Behörden schalten und walten können, wie sie wollen, ohne dass es einen juristisch gangbaren Weg gibt, Auskünfte darüber einzuklagen“, kritisierte Haß.
Die Opposition will sich damit nicht abfinden: „Wir wollen tätig werden. Es ist sinnvoll und notwendig, die Lücken im Auskunftsrecht der Presse an dieser Stelle mit einem Bundesgesetz zu schließen. Daher bringen wir jetzt einen geänderten Gesetzentwurf auf den Weg und lassen die Regierung nicht aus der Pflicht“, kündigte die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, an.

 Norma Langohr

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