Im Zweifel für die Pressefreiheit

Die Wirtschaftsjournalistin Renate Daum hat schon manchem Unternehmen eine Menge Ärger beschert. Im Alleingang deckte die Redakteurin des Anlegermagazins Börse Online den Bilanzbetrug bei Comroad auf, eine jener hochgejubelten Firmen am Neuen Markt. Danach biss sich die hartnäckige Rechercheurin an einem neuen Fall fest: Es ging um den Niedergang der Unterhaltungselektronikfirma Schneider Technologies aus Türkheim im Allgäu und die Rolle, die die LfA Förderbank Bayern dabei spielte. Renate Daum hatte viele Fragen, doch die LfA antwortete nicht.

Die 37-jährige Journalistin klagte deshalb auf Auskunft und bekam nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht – das Urteil dürfte in die deutsche Presserechtsgeschichte eingehen. Konkret ging es um die Frage, inwieweit die Presse das Recht auf Auskunft von einem öffentlichen Unternehmen hat. So wollte die Redakteurin unter anderem wissen, zu welchem Preis und an wen die LfA als Großaktionärin von Schneider Aktien der Firma verkauft hat. Die Förderbank mauerte und berief sich auf das Bankgeheimnis.
Das Münchner Verwaltungsgericht schlug sich zunächst auf die Seite der LfA und bewertete dabei die Pflicht des Bankvorstands zur Verschwiegenheit höher als das Auskunftsrecht der Presse. Daum ging, mit Unterstützung ihres Arbeitgebers, dem Verlag Gruner + Jahr, in Berufung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied nun, dass die LfA sechs von neun Fragen ganz oder teilweise beantworten muss.
Im Urteil heißt es in bestem Juristendeutsch: „Überall dort, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden, von deren konkreter Verwendung Kenntnis zu erlangen ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, wird auch ein Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung begründet.“ Dieses gelte auch dann, wenn die öffentliche Einrichtung sich „einer privat-rechtlichen Organisation bedient“ (Az.: M 22 K 04.4414). Eine Revision hat der VGH nicht zugelassen. Nach Ansicht der Rechtsanwältin von Daum Ursel Paal, wird mit dem Urteil das grundsätzliche Recht von Journalisten gestärkt, bei öffentlichen Behörden Auskunft zu bekommen: „Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit.“ Genauso sieht es der Münchner Medienrechtsprofessor Ernst Fricke: Er verweist darauf, dass der Auskunftsanspruch verfassungsrechtlich abgesichert sei. Fricke rät Journalisten, viel öfter Auskunftsklagen zu führen.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird Renate Daum rasch eines machen: Ihre Fragen bei der LfA einreichen.

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