Leipzig muss Reporter besser schützen

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Wie der Welt-Blog investigativ.welt.de berichtet, hat das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig Anfang November in einem Beschluss die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, im Melderegister eine Auskunftssperre für die Adressdaten eines Investigativreporters der Welt einzutragen. Dessen Antrag war zuvor abgelehnt worden, da sich der Journalist laut der Stadt in keiner konkreten Bedrohungssituation befunden habe. Nach Ansicht des VG sei jedoch eine „abstrakte Gefahr“ bereits ausreichend. Über den Fall wird nun in einem Hauptsacheverfahren entschieden.

Bis dahin, längstens aber für zwei Jahre, gilt die einstweilig angeordnete Auskunftssperre des Verwaltungsgerichtes. Hintergrund ist der Paragraf 51 (1) des Bundesmeldegesetzes (BMG). Danach müssen Meldebehörden auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der betreffenden Person „durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Interessen erwachsen kann“.

Das Verwaltungsgericht bescheinigt dem Journalisten daher überdies gute Aussichten für den positiven Ausgang des Hauptsacheverfahrens: „Nach summarischer Prüfung ist davon auszugehen, dass der Antragssteller einen Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre hat“, zitiert der Welt-Blog die Richter. Die Stadt Leipzig habe sich dagegen überzeugt gezeigt, dass für Journalisten, selbst wenn sie im investigativen Recherchebereich tätig sind, kein Sonderrecht gelte. Eine konkrete Gefährdung, die eine Auskunftssperre im Melderegister rechtfertige, liege nur dann vor, wenn sich Journalist_innen nachweislich in einer konkreten und aktuellen Bedrohungssituation befänden. Einer solchen „konkreten Gefahr, die sich in bereits eingetretenen Rechtsgutverletzungen, Drohungen oder zumindest während der bestehenden Auskunftssperre verdächtigen Auskunftsersuchen manifestiert haben könnte“, bedürfe es nach Ansicht der Richter „für die Annahme einer abstrakten Gefahr“ jedoch nicht.

Journalistinnen und Journalisten treffen immer wieder auf hartnäckige Widerstände in den Meldebehörden, wenn es um die Eintragung einer Auskunftssperre geht. Erst Mitte dieses Jahres hatte der Zeit-Journalist Christian Fuchs nach viermonatiger Auseinandersetzung – ebenfalls mit der Stadt Leipzig – den Schutz seiner Privatadresse zugestanden bekommen.

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