Mehr Fotos von Ernst August

Bundesverfassungsgericht gibt Zeitschriften Recht

„Werden brutale Männer mehr geliebt“, fragte vor drei Jahren die Zeitschrift „Bildwoche“ und spielte auf einen Vorfall an, bei dem Prinz Ernst August von Hannover einem Kameramann mit seinem Regenschirm das Nasenbein zerschlug. Per Gerichtsbeschluss ließ der Prinz verbieten, dass zu diesem Artikel ein Foto seiner Person abgebildet wird. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil nun nach einer Klage der „Bildwoche“ wieder auf.

Der Prinz hatte sich darauf berufen, dass er keine „absolute Person der Zeitgeschichte“ sei. Er dürfe daher nur abgebildet werden, wenn er Prinzessin Caroline begleite oder wenn er als „relative Person der Zeitgeschichte“ bei Aufsehen erregenden Vorfällen fotographiert wurde (siehe oben bei der Fotografenschelte). Die „Bildwoche“ hatte ihren Artikel aber mit einem neutralen Foto von Ernst August illustriert, das ihn ohne Caroline im Smoking zeigt. Hier werde das Persönlichkeitsrecht des Prinzen verletzt, entschied ein Hamburger Zivilgericht.

Das fand Karlsruhe nun etwas zu schematisch und gab der Verfassungsbeschwerde der „Bildwoche“ statt. Wenn Ernst August die Veröffentlichung eines Prügel-Bildes hätte hinnehmen müssen, so die Argumentation, dann könne er auch die Verwendung eines „neutralen“ Fotos nicht verhindern. Zwar hat Ernst August in dieser Frage verloren, die Richter glauben aber, dass er letztlich von der Karlsruher Entscheidung profitieren dürfte. Denn wenn der Abdruck von neutralen Fotos erleichtert wird, verringert sich für die Presse auch der Zwang, ständig neue, top aktuelle Bilder präsentieren zu müssen. Dadurch könnten auch, so tröstete das Gericht, die „vielfach beklagten erheblichen Belästigungen durch Pressefotografen“ gemildert werden.

Noch in einem weiteren Verfahren verlor Ernst August in Karlsruhe. So darf der Prinz auch dann allein auf einem Foto gezeigt werden, wenn durch den Kontext – insbesondere durch andere Fotos – klar ist, dass es um eine „Begleitsituation“ geht.

Nur in einem Fall bekam Ernst August Recht. „Hat ein deutscher Prinz das Herz der schönen Caroline erwärmt“ spekulierte die „Neue Revue bereits“ 1996 und druckte ein Portraitfoto des Hannoveraners ab. Das durfte sie nicht, fand auch das Verfassungsgericht, weil zu diesem Zeitpunkt weder Fakten noch gemeinsame Fotos auf dem Tisch lagen. Eine bloße Spekulation sei eben noch kein „Ereignis der Zeitgeschichte“, erläuterte Karlsruhe. Allenfalls hätte der Artikel mit einem Foto der Prinzessin bebildert werden dürfen. (Az: 1918/98 u.a.)

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »