Pro und contra Auskunftsrecht

Entscheidung des Verfassungsgerichts zeigt: Bundespressegesetz muss her

Eine im Oktober veröffentlichte Verfassungsgerichtsentscheidung zum Auskunftsanspruch der Presse macht vor allem eines deutlich: Journalistinnen und Journalisten „brauchen ein Bundespressegesetz, das die Auskunftsansprüche der Medien gegenüber Bundesbehörden entsprechend den Landesgesetzen regelt”, unterstreicht die dju in ver.di.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Juli 2015 die Verfassungsbeschwerde des Bild-Reporters Hans-Wilhelm Saure zum Auskunftsrecht zurückgewiesen, da der Journalist „im Ergebnis nicht in seinen Grundrechten verletzt” sei (Az.: 1 BvR 1452/13). In dem Verfahren um die Auskunft über die Nazi-Vergangenheit früherer Mitarbeiter des BND hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden nicht auf die Landespressegesetze gestützt werden können. Seit diesem Urteil vom Februar 2013 sind Bundesbehörden presserechtlich praktisch im luftleeren Raum tätig.
Journalisten- und Verlegerverbände fordern seitdem ein Bundespressegesetz, um dem „nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit” – so die dju in ver.di – abzuhelfen. Aufgegriffen wurde die Forderung seinerzeit von der SPD, die bei der Umsetzung aber – mittlerweile in der Großen Koalition – keine Eile erkennen lässt. Das Verhältnis zur Kontrolle durch die „vierte Gewalt” scheint ein anderes zu sein, wenn man selbst mitregiert.
Ein ebenfalls im Oktober veröffentlichter Beschluss des Verfassungsgerichts vom 14. September 2015 (Az.: 1 BvR 857/15) ist hingegen für das Auskunftsrecht überaus positiv. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Justiz ihre Urteile grundsätzlich der Presse zugänglich machen muss – auch wenn Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Im konkreten Fall wollte ein Thüringer Zeitungsverlag über die Urteilsgründe in einem Strafverfahren berichten, in dem ein früherer Innenminister des Landes verurteilt worden war. Das Landgericht lehnte eine Übersendung der Urteilskopie ab, das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte dies mit der Begründung, nur in Ausnahmefällen könne von den Medien die Herausgabe einer Urteilskopie verlangt werden. Eine solche liege hier nicht vor.
Das Verfassungsgericht drehte jetzt das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis um, denn „erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommenden Funktionen wirksam wahrzunehmen”. Information und Kontrolle seien berührt, „wenn ein Pressevertreter zum Zwecke der Berichterstattung über ein gerichtliches Strafverfahren recherchiert.” Grundsätzlich entscheide die Presse, ob und wie sie über ein bestimmtes Thema berichte. Dies sei Teil ihres Selbstbestimmungsrechts. Auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Beschaffung von Informationen sei grundrechtlich geschützt, erklärte das Bundesverfassungsgericht.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »