Richtigstellung:

In der Kolumne „Seltsame Netzwerke“ wird gesagt, dass die Klage unter anderem von Jochen Bittner (Zeit) gegen die ZDF-Sendung „Die Anstalt“ vom Hamburger Landgericht abgewiesen wurde. Das ist falsch. Richtig ist, dass das Landgericht die einstweilige Verfügung gegen satirische Kritik an journalistischen Interessenkonflikten überwiegend aufgehoben hat.

In einem Punkt entschieden die Richter zugunsten von Bittner. Es bleibt verboten zu behaupten, dass Dr. Jochen Bittner „Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung „Die Anstalt“ im ZDF genannt wurden“. Das jedoch wurde in der Kolumne nicht erwähnt.

Die Redaktion

Weitere Beiträge zum Thema:

http://www.heise.de/tp/news/Josef-Joffe-und-Jochen-Bittner-scheitern-gegen-Die-Anstalt-ZDF-2412331.html

https://mmm.verdi.de/archiv/2014/05/medien-gesellschaft/05-2014/der-einfluss-der-eliten

http://www.uni-leipzig.de/journalistik/

http://de.ejo-online.eu/13544/ethik-qualitat/meinungsmacht-debatte-die-sicht-des-gutachters

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