Die beiden freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden am 11. Juli endgültig von den Vorwürfen Verleumdung und üble Nachrede freigesprochen. Sie hatten im Spiegel und in der Zeit über Verflechtungen von Politikern und Justizangehörigen mit dem Rotlichtmilieu in der sogenannten Sachsensumpf-Affäre berichtet.
Das Landgericht Dresden hatte die Journalisten im August 2010 zu Geldstrafen von je 2500 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil waren die beiden in Berufung gegangen und hatten recht bekommen: Im Dezember 2012 hob das Landgericht Dresden das Urteil der ersten Instanz auf. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft Dresden zunächst in Revision, die sie letztendlich zurückzog. Der Rechtsexperte Klaus Bartl von der Linksfraktion des Landtages kommentierte, die Staatsanwaltschaft sei offenbar selbst „zur späten Einsicht gelangt, dass ihr überhartes Vorgehen gegen publizistische Aufklärungsbemühungen rund um den ´Sachsensumpf` dem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen hat“. Bei Reporter ohne Grenzen zeigte man sich erleichtert: „Der Freispruch ist ein ermutigendes Signal an alle Journalisten, die Missstände aufdecken. Sie dürfen nicht durch Strafverfahren eingeschüchtert werden“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. (M berichtete mehrfach: 8–9/2010; 8/2012)