Sachsensumpf-Affäre: Journalisten rechtsgültig freigesprochen

Die beiden freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden am 11. Juli endgültig von den Vorwürfen Verleumdung und üble Nachrede freigesprochen. Sie hatten im Spiegel und in der Zeit über Verflechtungen von Politikern und Justizangehörigen mit dem Rotlichtmilieu in der sogenannten Sachsensumpf-Affäre berichtet.

Das Landgericht Dresden hatte die Journalisten im August 2010 zu Geldstrafen von je 2500 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil waren die beiden in Berufung gegangen und hatten recht bekommen: Im Dezember 2012 hob das Landgericht Dresden das Urteil der ersten Instanz auf. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft Dresden zunächst in Revision, die sie letztendlich zurückzog. Der Rechtsexperte Klaus Bartl von der Linksfraktion des Landtages kommentierte, die Staatsanwaltschaft sei offenbar selbst „zur späten Einsicht gelangt, dass ihr überhartes Vorgehen gegen publizistische Aufklärungsbemühungen rund um den ´Sachsensumpf` dem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen hat“. Bei Reporter ohne Grenzen zeigte man sich erleichtert: „Der Freispruch ist ein ermutigendes Signal an alle Journalisten, die Missstände aufdecken. Sie dürfen nicht durch Strafverfahren eingeschüchtert werden“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. (M berichtete mehrfach: 8–9/2010; 8/2012)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »