Sieben Jahre gingen ins Land, bis der Rechtsstreit um das freie Fotografieren in den Schlössern und Gärten von Sanssouci vor dem Bundesverfassungsgericht landete. Das Ergebnis vom 28. August wurde erst jetzt bekannt: Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, ohne Begründung.
Damit bleibt die Sanssouci-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom März 2013 bestehen. Ihr Kern: Freie Bildjournalisten dürfen nur mit Genehmigung und gegen Zahlung von „Knipsgebühren” Filmaufnahmen in öffentlich zugänglichen Schlössern und Gärten herstellen und verwerten. Auch wenn sich dieses Urteil auf eine Klage von Bildjournalisten der Fotoagentur Ostkreuz gegen „Sanssouci” bezieht, bedeutet es, dass Fotografen auch in anderen öffentlichen Parks oder auf entsprechendem Gelände nicht mehr von Panoramafreiheit und freier Fotografie ausgehen können. Neben der dju in ver.di hatten der DJV, Freelens und der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) die Klage der Berliner Fotoagentur unterstützt.
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M berichtete seit 2008 in M 8–9/2008, M 10/2008, M 3/2010, M 1–2/2011, M 4/2013