Schlechte Zahlungsmoral bei „Focus“

Prozeß mit IG-Medien-echtsschutz gewonnen – Fotograf wartete vier Monate auf Schadensersatz

Vier Monate wartete Paul-Ernst Kämmer auf fast 11000 Mark Schadensersatz, die ihm das Magazin schuldete. Mitte September endlich traf das Geld bei Kämmer ein. Schon im Mai 1997 hatte das Oberlandesgericht Celle „Focus“ wegen Verletzung des Urheberrechts zur Zahlung verurteilt (wir berichteten). Doch lange Zeit rückte „Focus“ das Geld nicht heraus. „Schlechte Zahlungsmoral“ kritisiert Kämmer. Er wirft „Focus“ außerdem vor, bei rund 30 Fotoagenturen gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.

In allen Fällen geht es um ein Buch und eine CD-ROM, die auf der Grundlage der „Focus“-Serie „Die 500 besten Ärzte“ entstanden sind. Vor vier Jahren bestellte „Focus“ für diese Serie bei Paul-Ernst Kämmer Bildmaterial. Kämmer, der auf medizinische Fotografien spezialisiert ist, lieferte prompt. Im Frühjahr ’93 erschienen elf seiner Bilder in der „Focus“-Serie.

Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Kämmers erhielt „Focus“ die Bilder zur einmaligen Verwendung und nicht exklusiv. Weiter sollte die Honorierung „im Anstrich“ erfolgen, also nach Abdruckgröße der Bilder und Auflagenstärke des Blattes. Auch der Hinweis, ein Abdruck sei nur mit einem Urhebervermerk gestattet, fehlte nicht.

„Wir weisen immer wieder darauf hin, wie wichtig die Geschäftsbedingungen sind“, sagt Erna Kronthaler, Rechtsexpertin bei der Hauptverwaltung in Stuttgart. „Sie sind die Grundlage dafür, in welcher Höhe bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht Schadensersatz verlangt werden kann.“ Nur so bestehe im Falle eines Prozesses eine Aussicht auf Erfolg, so die Gewerkschafterin.

Paul-Ernst Kämmer hielt seine AGB für „eindeutig und wasserdicht“. Dennoch fand er seine elf Fotografien in dem „Focus-Ratgeber Medizin – Die 1000 besten Ärzte“, den der Bertelsmann-Verlag herausgebracht hat, wieder. Niemand hatte zuvor bei ihm um die Nutzungsrechte nachgefragt. Kämmer verlangte daher von „Focus“ Schadensersatz. Aus Kulanz habe er nur einen 100prozentigen Aufschlag gefordert, obwohl seine AGB das fünffache Honorar vorsehen, berichtet Paul-Ernst Kämmer. Doch auch in der zweiten Auflage des Buches, die 1995 erschien, wurden die elf Bilder Kämmers verwandt; wieder ohne zuvor die Rechte bei ihm eingeholt zu haben. Auch diesmal einigten sich „Focus“ und der Fotograf, das Magazin zahlte wie zuvor.

Kaum aber war das Geld auf Kämmers Konto eingetroffen, entdeckte der Fotograf auf der Computermesse CeBIT in Hannover eine Vorzeige-CD-ROM mit dem kompletten Buch des Bertelsmann-Verlages – inklusive Bilder. Auch diesmal hatte „Focus“ die Kämmer-Bilder zur Verfügung gestellt, ohne die Nutzungsrechte dafür eingeholt zu haben. „,Focus‘ hatte nicht die Berechtigung, die Nutzungsrechte Dritten anzubieten, sie zu übertragen oder gar zu verkaufen“, empört sich der Fotograf.

Er ging vor Gericht. Das Landgericht Hannover wies die Forderungen des Fotografen nach Schadensersatz zunächst weitgehend zurück. Begründung: Die Geschäftsbedingungen seien unwirksam. Damit mochte sich Kämmer nicht abfinden und ging mit Hilfe der IG Medien in die Zweite Instanz. Das Oberlandesgericht Celle gab ihm im Mai dieses Jahres Recht. „Focus“ wurde verurteilt, Schadensersatz in Höhe von fast 11000 Mark zu zahlen. Die Bilder darf das Magazin nicht mehr verwenden. Die AGB des Fotografen seien gültig, beschied das Gericht endgültig. „Für uns ist das Urteil wegweisend“, meint Erna Kronthaler von den IG Medien. Denn jetzt gebe es eine rechtskräftige Entscheidung, auf die man auch bei anderen Prozessen verweisen könne. Sein Geld hat Fotograf Kämmer deswegen noch lange nicht von „Focus“ erhalten.

Fristen verstrichen. Schließlich beantragte Kämmer die Zwangsvollstreckung. Ende August bekam „Focus“ Besuch vom Gerichtsvollzieher. Doch der wurde vom Anwalt des „Focus“-Chefredakteurs Helmut Markwort weggeschickt: So viel Geld habe man nicht parat, hieß es. Einer Pfändung an Ort und Stelle widersprach Markworts Anwalt und versicherte, man werde das Geld überweisen. Mitte September war es dann endlich bei Kämmer eingetroffen. „Ich habe den Eindruck, ,Focus‘ hat alle Möglichkeiten genutzt, die Zahlung hinauszuzögern“, sagt Kämmer. „Eine Zeitschrift wie ,Focus‘ sollte 11000 Mark doch aus der Portokasse zahlen können.“

An ein Versehen oder einen einmaligen Fall mochte Kämmer längst nicht mehr glauben. Deshalb fragte er bei Kollegen nach und fand heraus, daß „Focus“ nicht nur ihn selbst übergangen hatte. Allein für die Demo-CD-ROM habe „Focus“ es versäumt, bei 27 Agenturen und Fotografen für insgesamt 49 Bilder Rechte einzuholen, so Kämmer.

„Und es könnten noch mehr sein.“ Rechne man die beiden Auflagen des Buches dazu, so komme man auf mindestens 31 Agenturen oder Fotografen, die in mindestens 56 Fällen mit 148 Bildern getäuscht worden seien.

Für Paul-Ernst Kämmer war das Grund genug, 1995 bei der Staatsanwaltschaft München gegen „Focus“ Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht und Veruntreuung zu stellen. Bislang ist die Staatsanwaltschaft nicht aktiv geworden. Kämmer führt deshalb beim Bayerischen Justizministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft München. „Ich werde dran bleiben“, sagt der Fotograf.

Daß man bei „Focus“ sehr gut über Urheber- und Nutzungsrechte Bescheid weiß, zeigt übrigens ein Brief, den die Zeitschrift „Bunte“ im September 1995 erhielt. Darin heißt es, „Bunte“ habe ohne Berechtigung ein Foto des Immobilienspekulanten Jürgen Schneider gedruckt. Und weiter: „Dafür muß ich Ihnen 20000 Mark berechnen. Die Summe setzt sich zusammen aus 10000 Mark Fotohonorar und dem in solchen Fällen üblichen Verletzungsaufschlag von 10000 Mark. Mit freundlichen Grüßen, Helmut Markwort.“

Sabine Ehrhardt

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