LUXEMBURG. Das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg hat die Schadenersatzklage des Stern-Korrespondenten Michael Tillack abgewiesen. Der Journalist hatte die Anti-Betrugsbehörde der Europäischen Union, abgekürzt „OLAF“ (Office de la Lutte Anti-Fraude) verklagt, weil diese über ihn behauptet hatte, einen Beamten korrumpiert zu haben, um vertrauliche Dokumente zu erhalten.
Ohne Beweise vorzulegen, hatte OLAF die belgische Justiz eingeschaltet, die im Brüsseler Stern-Büro und in der Privatwohnung eine Polizei-Razzia durchführen ließ. Die Richter sahen keinen direkten Kausalzusammenhang zwischen der Übermittlung von Informationen der EU- Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF an die belgischen Justizbehörden und einer von Tillack behaupteten Rufschädigung, die ihm wirtschaftlich schade. OLAF habe nicht rechtsverbindlich gehandelt. Die nationalen Behörden müssten eigenverantwortlich entscheiden, wie sie vorzugehen gedenken, so das Luxemburger Gericht. „Wer OLAF glaubt, ist selber Schuld“, kommentierte Tillack den Urteilsspruch. Noch mehr Gewicht erhalte jetzt das kürzlich vom Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eröffnete Verfahren, in dem sich das Königreich Belgien für die Polizei-Razzia verantworten muss.
Tillacks Anwalt, Ian Forrester, wertete das Luxemburger Urteil als Niederlage für die Pressefreiheit: „OLAF agiert in einem rechtsfreien Vakuum“.