Tillack gewinnt Verfahren gegen den Staat Belgien

HAMBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und damit gegen den presserechtlichen Informantenschutz verstieß.

Der belgische Staat muss laut Gerichtsurteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro übernehmen. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den hohen Wert der Pressefreiheit in Europa. Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und einzuschränken“, kommentiert Andreas Petzold, stern-Chefredakteur die Entscheidung.
Im März 2004 hatte die belgische Polizei die Büro- und Privaträume von Tillack durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion war die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde „Olaf“, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Zuvor hatte der stern-Korrespondent auf Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Bundesregierung muss Pressefreiheit respektieren

Zum bevorstehenden Start der Sitzungszeit des Bundestags nach der Sommerpause appelliert die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju in ver.di) an die Parlamentarier*innen, Presse- und Medienfreiheit engagiert zu stärken.
mehr »

No SLAPP: Abmahnung, Klage, Schadensersatz

Wie SLAPPs gegen Journalist*innen funktionieren und wie du dich schützen kannst. Im dritten Kapitel des Handbuchs der No SLAPP Anlaufstelle, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, LL.M. - für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, erfahren sie, wie Medienschaffende konkret auf SLAPPs reagieren können
mehr »

Nachschlagewerk gegen Einschüchterungsklagen

Die No SLAPP Anlaufstelle hat ihr aktuelles Handbuch veröffentlicht: Hier lesen Sie jede Woche ein neues Kapitel daraus. Das Handbuch bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen. Es ist ein zentrales Referenzwerk für alle, die sich gegen strategische Klagen informieren, zur Wehr setzen und darüber berichten möchten.
mehr »