Tillack gewinnt Verfahren gegen den Staat Belgien

HAMBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und damit gegen den presserechtlichen Informantenschutz verstieß.

Der belgische Staat muss laut Gerichtsurteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro übernehmen. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den hohen Wert der Pressefreiheit in Europa. Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und einzuschränken“, kommentiert Andreas Petzold, stern-Chefredakteur die Entscheidung.
Im März 2004 hatte die belgische Polizei die Büro- und Privaträume von Tillack durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion war die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde „Olaf“, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Zuvor hatte der stern-Korrespondent auf Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »

Fakten for Future

Menschen jeden Alters machen sich Sorgen um die Zukunft unseres Planeten. Carla Reemtsma ist Klimaschutzaktivistin und Mitorganisatorin des Schulstreiks Fridays for Future („Klimastreik“) in Deutschland. Als Sprecherin vertritt sie die Bewegung auch in der medialen Öffentlichkeit. Wir sprachen mit ihr über Kommunikationsstrategien, Aktivismus und guten Journalismus.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »