Tillack gewinnt Verfahren gegen den Staat Belgien

HAMBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und damit gegen den presserechtlichen Informantenschutz verstieß.

Der belgische Staat muss laut Gerichtsurteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro übernehmen. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den hohen Wert der Pressefreiheit in Europa. Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und einzuschränken“, kommentiert Andreas Petzold, stern-Chefredakteur die Entscheidung.
Im März 2004 hatte die belgische Polizei die Büro- und Privaträume von Tillack durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion war die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde „Olaf“, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Zuvor hatte der stern-Korrespondent auf Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »