Landesrechnungshof muss Auskünfte über den WDR erteilen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

OVG NRW stellt eine Auskunftspflicht der Behörde fest

Der Journalist David Schraven vom gemeinnützigen Recherchebüro correctiv.org hat jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster ein Verfahren gegen den nordrhein-westfälischen Landesrechnungshof gewonnen. Er hatte von der Behörde Auskunft über nicht veröffentlichte Teile der Ergebnisse der Prüfung des WDR verlangt, was die Behörde zunächst generell abgelehnt hatte. Mit Urteil vom 28. Juni hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster jetzt festgestellt, dass die Erteilung der Auskünfte über die Prüfung des WDR „nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist“.

Schon das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte in erster Instanz Schraven Recht gegeben und dem Landesrechnungshof aufgegeben, dem Journalisten die Auskünfte zu erteilen, solange deren „Inhalte nicht in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit fallen, auf die sich der WDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt berufen kann“. Gegen dieses Urteil hatte der Landesrechnungshof vor dem OVG NRW Berufung eingelegt.

Nach Einschätzung des 5. Senats sei der Landesrechnungshof nach dem nordrhein-westfälischen Pressegesetz gegenüber Pressevertretern zur Auskunft verpflichtet, heißt in einer Pressemitteilung des Gerichts. Diese Auskunftspflicht gelte grundsätzlich auch für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Haushalts-und Wirtschaftsprüfung nach dem WDR-Gesetz.

Dem stehe nicht entgegen, dass der WDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit Blick auf seinen verfassungsmäßigen Auftrag der Vielfaltsicherung „staatsfern“ organisiert sei. Der WDR erfülle eine öffentliche Aufgabe im Wesentlichen unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel. Es bestehe also ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, über die konkrete Verwendung dieser Mittel Auskunft zu erlangen.
Weiter stellte der Senat fest, dass kein überwiegendes Interesse auch an der Geheimhaltung der Ergebnisse des Landesrechnungshofes über die Prüfung des WDR bestehe. Das Grundrecht verlange keinen undifferenziert auf die gesamte Tätigkeit des WDR bezogenen Schutz vor Auskunftsansprüchen. Ein solcher sei auch nicht mit Blick auf die Wettbewerbssituation des WDR gegenüber dem privaten Rundfunk oder zum Schutz der Effektivität der Prüfung des WDR durch den Landesrechnungshof geboten. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

Schraven hat das Urteil „zu Gunsten der Transparenz“ auf der Internetseite von correctiv.org begrüßt und klargestellt, dass es ihm nicht um eine Prüfung der redaktionellen Arbeit des WDR gehe, sondern darum, festzustellen, wo beim WDR „Geld verschwendet“ werde.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »

Mediatheken löschen ihre Inhalte

In Zeiten von Video-on-demand, Streaming und Mediatheken haben sich Sehgewohnheiten verändert. Zuschauer*innen  gucken wie selbstverständlich Filme, Serien, Dokus oder Nachrichten online. Private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender pflegen daher inzwischen umfangreiche Mediatheken. Sendung verpasst? In den Online-Videotheken der TV-Anstalten gibt es nahezu alle Medieninhalte, um sie zu einem passenden Zeitpunkt anzuschauen, anzuhören oder nachzulesen. Irgendwann werden sie dann aber gelöscht.
mehr »

Fehlender Schutz für Journalistinnen

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen fordert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di von der Politik und Arbeitgebern endlich mehr Schutz für Frauen in den Medien. Die Zahlen von Gewalttaten an Frauen sind sowohl online als auch offline gestiegen. Der Lagebericht 2023 der Bundesregierung zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten zeigt: Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität - 322 Straftaten - 56,3 Prozent mehr als noch in 2022.
mehr »

Neues vom Deutschlandfunk

Auch beim Deutschlandfunk wird an einer Programmreform gearbeitet. Es gehe etwa darum, „vertiefte Information und Hintergrund“ weiter auszubauen sowie „Radio und digitale Produkte zusammen zu denken“, erklärte ein Sprecher des Deutschlandradios auf Nachfrage. Damit wolle man auch „auf veränderte Hörgewohnheiten“ reagieren.
mehr »