Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
Die Beitragserhöhung um 58 Cent war von der zuständigen Kommission KEF bereits im Februar 2024 empfohlen worden, nachdem sie beim von den Anstalten beantragten Finanzbedarf starke Kürzungen vorgenommen hatte. Das Verfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch den ausbleibenden Entschluss der Länderchefs nun unterbrochen und eine fristgerechte Beitragsanpassung bis Januar 2025 gilt als nicht mehr möglich.
Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), kommentiert: „Es ist richtig, dass ARD und ZDF sich zum Rundfunkbeitrag nun an die Verfassungsrichter*innen wenden – wieder.“
„Für die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen gibt es klare Vorschriften – und die werden von den Länderchefs derzeit missachtet. Wenn die Politik ihre Verantwortung nicht wahrnimmt, muss das höchste Gericht entscheiden, dafür leben wir in einem Rechtsstaat. Dass es dazu kommen muss, ist allerdings ein Armutszeugnis.“
Die Planbarkeit für die Rundfunkanstalten leide, die Kürzungen von Personal und Programm drohten umso drastischer auszufallen als ohnehin in der derzeitigen Reform vorgesehen, so Schmitz-Dethlefsen.
Ball liegt nun beim Bundesverfassungsgericht
Mit Blick auf den letzten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Rundfunkbeitrags im Sommer 2021 meint Schmitz-Dethlefsen: „Wegen der Untätigkeit der Medienpolitik wird der Ball in der Frage um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um mindestens 58 Cent zum Verfassungsgericht gespielt. Hier wird nun auch geklärt werden müssen, inwiefern das schuldhafte Verzögern der Anpassung durch die Bundesländer und auch unter Berücksichtigung der erhöhten Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst als Berechnungsgrundlage zu einem wiederum erhöhten Beitrag für die kommende Finanzierungsperiode führen muss. Für alle Mediennutzer*innen und für die Mitarbeitenden in den Rundfunkanstalten ist der Gang nach Karlsruhe eine gute Nachricht.“