In einem Sonder-Newsletter teilte die VG Bild-Kunst mit, dass die Meldemöglichkeiten für Mitglieder der Berufsgruppen I (Bildende Künstler*innen, beispielsweise Maler*innen, Bildhauer*innen und Architekt*innen) und II (Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Grafiker*innen, Illustrator*innen, Designer*innen, Karikaturist*innen, Pressezeichner*innen, Bildagenturen, angewandte Kunst) für das Jahr 2021 bis Anfang Dezember 2021 ausgesetzt werden.
Als Begründung für den Stopp erklärt die VG Bild-Kunst, dass „die Mitgliederversammlung voraussichtlich über eine Reform der Kollektivverteilung für diese Berufsgruppen entscheiden wird“. Meldungen für das Jahr 2021 seien dann wieder möglich bis zum 30. Juni 2022.
In den Gremien der Bild-Kunst werde seit anderthalb Jahren über eine Reform der Kollektivverteilung für die Berufsgruppen I und II beraten: „Das Ziel ist eine wesentliche Vereinfachung des Systems, die durch eine Zusammenlegung der Ausschüttungen für die BG I und die BG II erreicht werden soll. Alle Mitglieder der BG I hätten dann den gleichen Zugang zu allen Meldeformaten und es käme nicht mehr darauf an, welches Bildwerk gemeldet wird (Kunstwerk, Fotografie, Illustration etc.). Das neue Prinzip würde heißen: Ein Werk ist ein Werk.“
Die Mitglieder werden die Reform in den Berufsgruppenversammlungen am 2. September 2021 in Bonn diskutieren und dann der Mitgliederversammlung vorlegen, die abschließend am 4. Dezember 2021 über das Paket entscheiden soll. „In den nächsten Wochen werden wir Sie ausführlich über das Projekt informieren“, teilt die VG mit.
Die Reform soll bereits für das Nutzungsjahr 2021 Anwendung finden.