Zum ersten Mal in der Geschichte der AFP Agence France Presse GmbH in Berlin waren Beschäftigte im Dezember für Tarifforderungen auf die Straße gegangen. Gehalts- und Urlaubskürzungen konnten so verhindert werden: In der 12. Verhandlungsrunde am 6. Februar 2017 wurde ein Tarifabschluss für die 50 Beschäftigten erzielt.
Die Tarifvereinbarung sichert, dass der vom Arbeitgeber zum 31. Dezember 2015 gekündigte Manteltarifvertrag ohne Kürzungen rückwirkend ab Januar 2016 wieder in Kraft gesetzt wurde. Damit bleibt es bei einer 35-Stunden-Arbeitswoche und einem Urlaubsanspruch zwischen 33 und 36 Tagen. Auch die Zahlung von 14 Monatsgehältern gilt unverändert fort. Zulagen für das Dienstalter, für Essen- sowie Fahrgeld werden nun auf das Grundgehalt umgerechnet und damit bei künftigen Tariferhöhungen mit berücksichtigt.
Der ebenfalls zum Jahresende 2015 von den Gewerkschaften ver.di, DJV und jvbb gekündigte Gehaltstarifvertrag tritt zum 1. Januar 2017 mit geänderten Tarifgruppen erneut in Kraft. Gehaltserhöhungen hatte die Geschäftsführung bis zuletzt vehement abgelehnt. Es sei zumindest ein Erfolg, dass für alle Beschäftigten neue tarifliche Regelungen durchgesetzt und Dumping verhindert wurden, schätzt ver.di-Verhandlungsführer Jörg Reichel ein. Durch die Umstellung der Gehaltstabelle erhalten einzelne Beschäftigte nun doch geringe Entgeltsteigerungen. Im Gegenzug wurden die Einstiegsgehälter für Beschäftigte mit bis zu sechs Jahren Berufserfahrung abgesenkt; ihre Stundenvergütung liegt angesichts der kürzeren Wochenarbeitszeit jedoch noch über dem Flächentarif für Redakteur_innen an Tageszeitungen. Das Endgehalt nach 15 Berufsjahren bei AFP steigt um knapp ein Prozent. Für alle Beschäftigten, die vor dem 31. Dezember 2015 eingestellt wurden, gilt zudem ein Bestandsschutz bei Mantel- und Gehaltstarifvereinbarungen. Die Laufzeit der neuen Tarifvereinbarungen beträgt zwölf Monate.