Ein Euro pro Nachricht

Was Bezahlinhalte im Web kosten dürfen

Seit die Werbeflaute zur „Medienkrise“ gerann, drückt die Frage noch mehr als zuvor: Wann und wie lässt sich endlich mit so genanntem Content im Internet Geld verdienen? Dies beantwortet eine neue Studie des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zwar nicht, doch zeigt sie, wie eng der Rahmen der Verdienstmöglichkeiten ist.

Nachdem die erste VDZ-Studie vom Herbst 2002 sich des Themas Paid Content generell angenommen hatte, geht es in der Folgestudie nur um eines – „Pricing“, also: Wofür sind Internetnutzer bereit wie viel zu bezahlen? Befragt wurde diesmal nur die Kerngruppe derjenigen, die Content im Web verkaufen oder kaufen, einerseits 12 Anbieter mit 32 Angeboten und andererseits rund 15.000 Nutzer von 74 Paid-Content-Angeboten. Gefragt wurden diese per Direktlinks von den Anbieterseiten im Netz.

Während sich die generellen Anforderungen an Paid Content von Anbietern und Nutzern decken, nämlich Informationsgehalt und Aktualität ganz vorn, dürfte die Zahlungsbereitschaft der potenziellen Nutzer bei vielen Anbietern zur Desillusionierung führen.

Nur 29 Cent im Durchschnitt sind Nutzer bereit für Einzelabrufe publizistischer Inhalte zu zahlen. Reine Nachrichten sind ihnen maximal einen Euro wert, andere Inhalte im Schnitt 61 Cent. Bei Services wie SMS-Versand oder Klingelton-Download liegt die durchschnittliche Zahlungsbereitschaft bei zehn Cent. Für Content im Abonnement sind User im Schnitt bereit etwa 1,11 Euro pro Monat zu zahlen, wobei für reine nachrichtliche Angebote bis zu 4 Euro verlangt werden können. Für andere Angebote akzeptieren Nutzer monatliche Abogebühren in Höhe von 1,58 Euro, bei Services durchschnittlich 52 Cent im Monat.

Mit besonderen – nicht-journalistischen – Angeboten lässt sich allerdings mehr verdienen, berichtete Jörg Bueroße, CEO der Tomorrow Focus AG, auf der Kommunikationsmesse „Hamburger Dialog“. Ihr Angebot im Netz umfasst 120 kostenpflichtige Datenbanken.

Renner sind ein Scheidungs- Unterhaltsrechner (4,99 Euro pro Stunde) und eine täglich aktualisierte Zwangsvollstreckungsdatenbank (2,99 Euro). Die Nutzung von kostenpflichtigen „Focus“-Artikeln hingegen sei mit rund 500 pro Monat „unterirdisch“. Einen Gewinn anderer Art erzielt das Magazin im Netz aber dennoch: Monatlich würden rund 500 Abos online abgeschlossen, für den „Playboy“ sogar etwa tausend.

Die wichtigsten Ergebnisse und Charts der VDZ-Sapient-Studie „Pricing von Paid Content und Paid Services“ finden sich auf der Homepage von „werben & verkaufen“: www.wuv.de.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »

Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.
mehr »