Einladung zum Tarifdumping

Neues Gesetz ermöglicht Dauer-Leiharbeit statt Festanstellung

Wenn es um das Absenken des Lohnniveaus geht, kennt der Einfallsreichtum mancher Verlage keine Grenzen. Nach der Outsourcing-Welle wird jetzt eine neue Methode erprobt: Dauer-Leiharbeit statt Festanstellung. Praktiziert wird das zum Beispiel vom Verlag der Oldenburger Nordwest-Zeitung (NWZ).

Zur Unternehmensgruppe der NWZ gehört eine Zeitarbeitsfirma namens „NW-Personaldienstleistungsgesellschaft“ (NWP). Sie verleiht derzeit 14 Mitarbeiter, davon sechs an die NWZ. Vier dieser „neuen“ Zeitungskollegen sind alte Bekannte: Sie hatten befristete Verträge, die nicht verlängert wurden. Nun kehren sie als Dauer-Leiharbeitnehmer zur NWZ zurück und machen dort „dieselbe Arbeit zu schlechteren Bedingungen“, wie Betriebsratschef Ulrich Janßen klagt. Die zwei anderen „Neuen“ waren bisher Auszubildende.

Bezahlt werden sie nach einem Leiharbeit-Tarifvertrag. Damit haben sie laut Betriebsrat nur noch Anspruch auf 50 bis 75 Prozent der Leistungen aus Tarifverträgen der Zeitungsbranche. Die NWP zahlt allerdings freiwillig „deutlich mehr“, wie Geschäftsführer Michael Papsdorf sagt. Genauere Zahlen will er auf Anfrage von „M“ nicht verraten.

Zwei-Klassen-Belegschaft

Sechs Leiharbeiter bei über 400 NWZ-Beschäftigten – das ist nicht viel. Betriebsrat Janßen fürchtet aber, dass der Verlag „jede Fluktuationschance nutzt“ und „wir es auf lange Sicht mit einer Zwei-Klassen-Belegschaft zu tun bekommen“.

Ermöglicht wurde diese neue Art des „Tarifdumpings“ (Janßen) durch die rot-grüne Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Seit 2004 dürfen Arbeitnehmer nicht mehr nur für höchstens zwei Jahre, sondern dauerhaft verliehen werden. Sie müssen zwar grundsätzlich genauso bezahlt werden wie das Stammpersonal, aber davon darf abgewichen werden, wenn für die Verleihfirmen eigene Tarifverträge gelten. Und die gibt es zum Beispiel zwischen DGB-Gewerkschaften und dem „Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen“, zu dem auch die NWP gehört.

Seit der Reform werben Berater offensiv dafür, die neue Rechtslage auszunutzen. „Absenkung des Tarifniveaus durch die Gründung von AÜG-Gesellschaften als alternative oder flankierende Maßnahme zum Personalabbau“ heißt ein Artikel im „Betriebs-Berater“. Darin geben zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht Tipps dafür, wie Firmen die „interessanten Möglichkeiten“ des veränderten AÜG nutzen können, ohne in den Ruch „unzulässiger Gesetzesumgehung“ zu geraten. „Äußerst bedenklich“ wäre es, ganze Abteilungen in eine Service-GmbH zu überführen und sie anschließend zurückzuverleihen. Unproblematisch sei es aber, wenn nur die natürliche Fluktuation im Stammbetrieb „ausgenutzt wird und Neueintretende in der Service-GmbH angestellt“ werden, um dann zurückverliehen zu werden. Dieses Konzept eröffne „eine Möglichkeit der langfristigen Kostensenkung, die grundsätzlich einseitig, d. h. ohne Zustimmung der Gewerkschaften, umsetzbar ist“.

Auch die NWZ-Unternehmensgruppe verhehlt ihre Motive nicht: Mit den Dauer-Leiharbeitern will sie „zur dringend gebotenen Senkung der Personalkosten“ beitragen, schrieb sie in einem Mitarbeiter-Info. Dabei ist die NWZ laut Betriebsrat Janßen „konsolidiert“ und war „noch nie in der Verlustzone“ – nicht zuletzt wegen 85 Kündigungen vor zwei Jahren.

Unterstützt von neun Zeitungsbetriebsratsvorsitzenden hat sich Janßen inzwischen an Franz Müntefering gewandt. „Faktisch werden Stammarbeitsplätze durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse ersetzt“, schreiben die Personalvertreter und fragen den SPD-Chef: „Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das beschäftigungsschädliche Vorgehen der betreffenden Arbeitgeber zu unterbinden?“

Gesetzesänderung gefordert

Die Antwort kam von einer Referentin Münteferings. Nach ihren Worten war es das Ziel der rot-grünen Reform, „die Möglichkeiten der Zeitarbeit stärker zu nutzen, um insbesondere für Langzeitarbeitslose bessere Voraussetzungen für die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen“. Das Prinzip der gleichen Bezahlung, von dem nur durch Tarifvertrag abgewichen werden dürfe, „war ein großer Fortschritt und beendete den jahrelangen ‚Wildwuchs‘ in der Leiharbeitsbranche“. „Es war und ist nicht das Ziel der Gesetzesänderung, breit angelegtes Lohndumping zu fördern und Stammarbeitsplätze zu substituieren“, endete das SPD-Schreiben, ohne auch nur mit einem Wort Gegenmaßnahmen anzukündigen.

Betriebsrat Janßen fordert dagegen eine neuerliche Gesetzesänderung: Dass das AÜG auch dauerhafte Leiharbeit erlaube und damit „praktisch zur Tarifflucht missbraucht werden kann“, sei ein Fehlschlag. „Leihen ist eigentlich schon vom Wort her etwas nur Vorübergehendes“, meint Janßen und findet: „Das Gesetz ist in diesem Punkt nicht tragbar.“

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schlaffe Tarifangebote bei der ARD

Programmeinschnitte, Sparmaßnahmen und minimale Tarifangebote der ARD. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert die Haltung der Sender und kündigt Proteste an. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe es zwar erste Angebote vom Bayerischen Rundfunk (BR) und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gegeben. Die Angebote blieben aber laut ver.di weit hinter den berechtigten Forderungen der Mitglieder zurück. Sie liegen auch weit unter den Tarifabschlüssen anderer Branchen oder dem öffentlichen Dienst.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »