Tarifeinigung bei Tageszeitungen 

Foto: Christoph Boeckheler

In der zehnten Verhandlungsrunde haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag für Redakteur*innen bei Tageszeitungen geeinigt. Der Tarifeinigung waren bundesweit in 36 Verlagen und Redaktionen Streiks vorausgegangen, die zuletzt bis zu sechs Tage angedauert haben.

“Die Tarifeinigung sieht Gehaltssteigerungen in drei Stufen bis 2027 vor – mit einer durchschnittlichen Erhöhung um zehneinhalb Prozent. Nach Jahren der Reallohnverluste war es höchste Zeit für eine spürbare Korrektur”, sagt ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Mit diesem Abschluss erreichen wir für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie für Volontärinnen und Volontäre prozentual besonders starke Zuwächse zwischen 11,5 und 16 Prozent.“

Die Tarifeinigung umfasst einen Zeitraum von 36 Monaten und gilt rückwirkend ab Januar 2025. Für das laufende Jahr steigen die Gehälter einheitlich um 190 Euro monatlich (in den Monaten März und April um 100 Euro). Daraus ergeben sich bis jetzt Nachzahlungen von 770 Euro. Im Februar 2026 folgt eine weitere Erhöhung um drei Prozent, im Februar 2027 eine Erhöhung um einen weiteren Festbetrag von 110 Euro. Die Erhöhungen werden prozentual auf die Tarifhonorare für arbeitnehmerähnliche Freie in Tageszeitungen übertragen.

Erhöhungen für Volos

Für Volontär*innen wirken sich die drei Erhöhungen zu einem Plus von rund 15 bis 16 Prozent aus. Berufseinsteiger*innen profitieren mit einem Gehaltszuwachs von insgesamt 11,5 Prozent ab Februar 2027. Für ab 2026 neu eingestellte Redakteur*innen wird bei der Urlaubsgeldberechnung das Tarifgehalt als Berechnungsgrundlage berücksichtigt, weitere vom BDZV geforderte strukturelle Änderungen wurden abgewehrt.

Matthias von Fintel betont den großen Beitrag der Beschäftigten zum Verhandlungserfolg: „Die Kolleginnen und Kollegen haben mit ihrer immensen Streikbereitschaft bundesweit ein starkes Zeichen gewerkschaftlicher Solidarität und Durchsetzungsbereitschaft gesetzt. Bewegung kam immer dann in die Verhandlungen, wenn die Beschäftigten sich bewegt haben – raus aus den Redaktionen, raus auf die Straße, nun mit einem Ergebnis.“


Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 1. August verabredet.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Streik in vier großen ARD-Anstalten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erhöht deutlich den Druck auf mehrere große ARD-Sender in den laufenden Tarifverhandlungen. Bereits seit Mittwochmorgen finden Streiks im WDR und im SWR statt, von Donnerstag (18. Juni 2026) an auch im BR und im NDR.
mehr »

Warnstreik beim SWR

In der Gehaltstarifrunde für die rund 3.500 festangestellten Beschäftigten und über 1.000 freien Mitarbeiter*innen des SWR ruft ver.di am Mittwoch und Donnerstag (17. und 18. Juni) zu einem zweiten Warnstreik auf.
mehr »

dju legt 5 Punkte für KI-Einsatz vor

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di warnt Verlage und Medienunternehmen davor, Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln einzusetzen. Immer mehr Redaktionen setzen generative KI im Arbeitsalltag ein, dennoch fehlen vielerorts verbindliche Vereinbarungen. Die dju nennt deshalb fünf Punkte für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Journalismus.
mehr »