„Eiszeit”

Tarifrunde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgefroren

Am 2. Juli war ein Speiseeis das einzig Annehmbare, was den Beschäftigten des Bayerischen Rundfunks angeboten wurde. Der ver.di-Senderverband verteilte in der Mittagspause anlässlich der an diesem Tag stattfindenden zweiten Tarifverhandlungsrunde diese bei 34 Grad im Schatten willkommene Abkühlung.

Valentin Döring Rechtsanwalt und Jurist im ver.di-Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, zuständig für Urheberrecht Foto: Murat Türemis

Im Verhandlungsraum herrschte ebenfalls „Eiszeit”: Die Verhandlungen sind „festgefroren”. Den Beschäftigten wurde ein völlig inakzeptables Entgeltangebot gemacht.

Beim ZDF, den Anstalten der ARD sowie bei der Deutschen Welle und Deutschlandradio stehen dieses Jahr Entgeltverhandlungen an. Erschwert werden sie allerorts durch die Argumentation der Sender, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) fordere Einsparungen bei der betrieblichen Altersversorgung. Zwar konnten die Sender dazu bewegt werden, dass ein Einschnitt in die Dynamisierung der Altersversorgung nicht mehr zur Vorbedingung für Verhandlungen über Einkommenssteigerungen gemacht wird. Dafür soll offenbar bei den Entgelterhöhungen gespart werden. Im Versuch einer Anlehnung an die Tarifrunde im öffentlichen Dienst wollen die Anstalten die dort vereinbarte Eigenbeteiligung in Höhe von 0,2 % je Steigerung auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Abzug bringen. Die Folge beim BR (vergleichbar mit anderen Senderangeboten): Mit der Offerte von 1,74 % ab Juni 2015 und weiteren 1,99 % ab Juni 2016 legten sie eines der bisher schlechtesten Angebote vor, das den Beschäftigten dort je unterbreitet wurde.

Fest steht, dass betriebliche Altersversorgung Geld kostet. Der jeweilige Anspruch auf Zahlungen auch nach dem Erreichen des Rentenalters ist und war immer Lohnbestandteil. Darauf wurden Lebensplanungen aufgebaut und muss Verlass sein. Und nicht umsonst war die gute Altersversorgung in vergangenen Tarifrunden immer ein gern angeführter Grund, die Entgeltsteigerungen in Grenzen zu halten. Entgeltrunde für Entgeltrunde haben die Beschäftigten auf höhere Steigerungen verzichtet, weil ihre Rente versprochen und damit „sicher” war. Diese Sicherheit war für viele ein Grund, beim Aufkommen der Privatsender nicht der Verlockung des Wechsels der höheren Gehälter wegen zu folgen. Sie sind bei ihren Sendern geblieben, aus Überzeugung sicherlich – aber teilweise auch wegen der zugesicherten Betriebsrente.

Vereinbarungen zur Altersversorgung wirken immer erst Jahrzehnte später. Und immer, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen während dieser langen Zeiträume geändert haben oder objektiv ein Änderungsbedarf auftrat, wurden unter aktiver Mitwirkung der Gewerkschaften die jeweiligen Systeme modifiziert. Anfang der 90er Jahre wurde das bestehende System für Neubeschäftigte geschlossen. Seitdem existiert ein für die Anstalten günstigeres zweites Modell, das von den Leistungen her unter dem Vorgängermodell liegt. Auch dieses Konstrukt wollen die Sender nun vom Tisch haben. Für den Hessischen Rundfunk wurde der Versorgungstarifvertrag zu Ende 2015 gekündigt. Es ist damit zu rechnen, dass die anderen ARD-Anstalten bis Ende 2016 folgen. In den Zeiten, in denen die Anlagen gute Zinsen abwarfen, haben die Anstalten das Geld gerne genommen. In der aktuellen Niedrigzinsphase soll das Zinsrisiko mittels Einsparungen auf die Beschäftigten abgewälzt werden. ver.di ist grundsätzlich bereit, für ein neues Altersversorgungsmodell das Kapitalrisiko anders zu verteilen. Eingriffe in bestehende Zusagen werden jedoch nicht akzeptiert. Die zugesicherte Altersversorgung erdienen und verdienen sich die Kolleginnen und Kollegen Tag für Tag.

Die angemessene Beteiligung der Arbeitgeber an der Altersversorgung ist eine urgewerkschaftliche Forderung. Das Problem sind deswegen im Grunde genommen nicht die zu hohen Ansprüche der Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Problem sind vielmehr all die anderen Bereiche der Medienbranche, wo die Aktiven keine Sicherungslinien mehr für ein Leben nach dem Beruf einziehen können. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf Grund seiner Finanzierung durch die Allgemeinheit ein Branchenvorbild in jeder Hinsicht sein. Die Beschäftigten verteidigen nicht nur die Rechte und Ansprüche der aktuellen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie verteidigen einen Zustand, der hinsichtlich sozialer Sicherungsmechanismen Standard für alle Medienschaffenden sein sollte. Einschnitte jeder Art werden sich in der Branche fortsetzen. Produzenten und Dienstleister werden grundsätzlich immer günstiger sein müssen, womit die Spareffekte „nach unten” weitergereicht werden.

Auch wenn die aktuelle Rente eines Kameramannes, der 42 Jahre für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gearbeitet hat, im Vergleich zur eigenen zu erwartenden Rente vielleicht üppig erscheinen mag: Er hat sie sich verdient! Seine Betriebsrente ist aber nur hoch gemessen an den Renten, auf die sich diejenigen zubewegen, die 30 und mehr Jahre später als der Kollege angefangen haben zu arbeiten. Und die sind viel zu niedrig. Unsere Aufgabe als mündige Kollegen und Gewerkschafter ist es, die Rentenansprüche der verdienten Kolleginnen und Kollegen zu verteidigen. Und unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Jüngeren – Feste wie Freie – gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen haben: Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen!

Noch blockieren die Sender eine trag- und zukunftsfähige Einigung. Da müssen wir Druck aufbauen und notfalls auch streiken. Nur gemeinsam und nur organisiert in ver.di als der einzigen Organisation, die die Interessen aller Beschäftigten vertreten kann, können wir unsere Ziele erreichen. „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.” Folgen wir Bertolt Brecht müssen wir den Anstalten gemeinsam ordentlich einheizen. Es geht um das Prinzip der betrieblichen Altersversorgung im Allgemeinen – und im Speziellen um das Arbeits- und Lohnniveau der gesamten Medienbranche. Es geht um sehr viel!

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