Filmförderung nur bei Tariftreue

Am 5. und 6. Dezember fand in Hamburg das Treffen „Bündnis für den Film“ unter der Leitung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann statt. Anlass des Treffens war die Neuausgestaltung des Filmfördergesetzes FFG. Hierbei geht es ver.di auch um eine Regelung zur Tariftreue für diesen Bereich.


Wie wichtig das ist, beweist das von Tarifflucht geprägte Verhalten von Studio Hamburg, eines der von der Filmförderung profitierenden Unternehmen und Gastgeber des gemeinsamen Abendessens am 5. Dezember für die Teilnehmer vom „Bündnis für den Film“! „Hoffentlich ist dieses Abendessen kein schlechtes Omen für die vielen Tausend Beschäftigten der Branche“, so Olaf Hofmann, Verhandlungsführer im ver.di-Tarifausschuss bei Studio Hamburg. Die NDR-Tochter Studio Hamburg befinde sich gerade im tariflosen Dauerzustand und verursache damit eine massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Mittlerweile werden bei neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis 13 Prozent oder 260 Euro weniger gezahlt als für Kollegen, die noch vor wenigen Monaten für gleiche Tätigkeiten eingestellt wurden. „Eine wirtschaftliche Erforderlichkeit gibt es dafür nicht. Die NDR-Tochter steht wirtschaftlich so gut da wie lange nicht mehr“, betont Hofmann.
In diesem Zusammenhang unterstreicht ver.di die Forderung zur Tariftreue in der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft, sowohl für die Festangestellten der Studios und Produktionsbetriebe sowie der Freien und auf Produktionsdauer befristet Beschäftigten. Zur Novellierung des FFG fordert ver.di eine Förderung ausschließlich an Produktionsfirmen und Studios zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Branchentarifverträgen bezahlen. Insbesondere muss das für Großproduktionen und öffentlich-rechtliche Tochterunternehmen wie Studio Hamburg gelten. „Unsere Filmförderung ist ein wichtiger Impuls für die Branche und ein kultureller wie auch wirtschaftlicher Beitrag für unsere Gesellschaft. Es ist deshalb unverantwortlich, dass in Deutschland Produktionsfirmen und Studios eine großzügige Förderlandschaft aus Steuern, Gebühren und Abgaben in Anspruch nehmen, aber gleichzeitig ihre Beschäftigten nicht tarifgemäß vergüten“, so Olaf Hofmann von connexx-av in ver.di.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Novellierter Staatsvertrag tritt in Kraft

Am 1. Juni 2026 tritt in Berlin-Brandenburg der novellierte Staatsvertrag über private Medien in Kraft. Auf dessen Basis kann nun die Neuwahl des Medienrats Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) durch die Landesparlamente erfolgen. Darin wird unter anderem das Wahlverfahren für den Medienratsvorsitz geändert.
mehr »

Briefing-Journalismus für Experten

Seit fünf Jahren macht das Berliner Medienhaus Table.Media „Briefing-Journalismus“, vor allem für Entscheider*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und NGOs. Wie funktioniert der Fachjournalismus in diesem Verlagsmodell?
mehr »

AfD-Pläne gefährden Medienpolitik

Seit über einem Jahr beraten die Bundesländer über einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Sie wollen die Regulierung an eine KI-geprägte Kommunikationswelt anpassen. Im Fokus steht die Sicherung von Medienvielfalt und der Schutz vor Manipulationen im Netz. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist unklar. Viel wird vom Ausgang der kommenden Landtagswahlen abhängen.
mehr »

Digitale Gewalt trifft Medienschaffende

Hassrede, Drohungen, Doxing – für die Mehrheit der Journalist*innen ist das längst keine abstrakte Gefahr mehr. Ein neues Gesetz will digitale Gewalt nun bekämpfen, blendet die Betroffenheit von Medienschaffenden aber noch aus.
mehr »