Filmförderung nur bei Tariftreue

Am 5. und 6. Dezember fand in Hamburg das Treffen „Bündnis für den Film“ unter der Leitung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann statt. Anlass des Treffens war die Neuausgestaltung des Filmfördergesetzes FFG. Hierbei geht es ver.di auch um eine Regelung zur Tariftreue für diesen Bereich.


Wie wichtig das ist, beweist das von Tarifflucht geprägte Verhalten von Studio Hamburg, eines der von der Filmförderung profitierenden Unternehmen und Gastgeber des gemeinsamen Abendessens am 5. Dezember für die Teilnehmer vom „Bündnis für den Film“! „Hoffentlich ist dieses Abendessen kein schlechtes Omen für die vielen Tausend Beschäftigten der Branche“, so Olaf Hofmann, Verhandlungsführer im ver.di-Tarifausschuss bei Studio Hamburg. Die NDR-Tochter Studio Hamburg befinde sich gerade im tariflosen Dauerzustand und verursache damit eine massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Mittlerweile werden bei neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis 13 Prozent oder 260 Euro weniger gezahlt als für Kollegen, die noch vor wenigen Monaten für gleiche Tätigkeiten eingestellt wurden. „Eine wirtschaftliche Erforderlichkeit gibt es dafür nicht. Die NDR-Tochter steht wirtschaftlich so gut da wie lange nicht mehr“, betont Hofmann.
In diesem Zusammenhang unterstreicht ver.di die Forderung zur Tariftreue in der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft, sowohl für die Festangestellten der Studios und Produktionsbetriebe sowie der Freien und auf Produktionsdauer befristet Beschäftigten. Zur Novellierung des FFG fordert ver.di eine Förderung ausschließlich an Produktionsfirmen und Studios zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Branchentarifverträgen bezahlen. Insbesondere muss das für Großproduktionen und öffentlich-rechtliche Tochterunternehmen wie Studio Hamburg gelten. „Unsere Filmförderung ist ein wichtiger Impuls für die Branche und ein kultureller wie auch wirtschaftlicher Beitrag für unsere Gesellschaft. Es ist deshalb unverantwortlich, dass in Deutschland Produktionsfirmen und Studios eine großzügige Förderlandschaft aus Steuern, Gebühren und Abgaben in Anspruch nehmen, aber gleichzeitig ihre Beschäftigten nicht tarifgemäß vergüten“, so Olaf Hofmann von connexx-av in ver.di.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rechtsstaat lässt Journalist*innen im Stich

Mehr als siebeneinhalb Jahre nach dem schweren Angriff von Neonazis auf zwei Journalisten in Fretterode (Thüringen) im April 2018 beginnt zwei Tage vor Weihnachten am Montag, den 22. Dezember 2025 am Landgericht Mühlhausen das Revisionsverfahren gegen zwei Neonazis aus dem Umfeld von Thorsten Heise in Fretterode (Thüringen).
mehr »

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »