Freie in Festanstellung

Foto: Martha Richards

Beim ver.di-Rechtsberatungstag in Berlin haben sich rund 60 freie Mitarbeiter_innen von Deutscher Welle (DW), RBB und ZDF über die Chancen und Risiken einer Klage auf Festanstellung informiert. Beraten wurden sie von einem Expertenteam aus sechs Jurist_innen von ver.di und der DGB-Rechtsschutz GmbH. Im Fokus standen dabei vor allem Fragen nach den möglichen finanziellen Konsequenzen.

„DW – Jobs mit Zukunft“, „Legalize it“ oder „ZDFcountdown“ – so heißen die ver.di-Kampagnen, die bei der Deutschen Welle, dem RBB und dem ZDF gestartet wurden, um für mehr Gerechtigkeit für freie Mitarbeiter_innen zu sorgen. Präzedenzfall ist der Bayerische Rundfunk, wo es ver.di 2015 gelungen ist, mit dem neuen Tarifvertrag für Gagenarbeitnehmer_innen eine kollektive und tarifpolitische Lösung auszuhandeln, auf deren Grundlage bis dato freie Mitarbeiter_innen in allen wesentlichen Punkten den Festangestellten gleichgestellt wurden.

Daneben gibt es natürlich noch die Möglichkeit einer individuellen Klage auf Festanstellung. Doch jeder Fall ist anders und muss genau geprüft werden. Besteht die Möglichkeit, sich auf Festanstellung einzuklagen und welche Risiken bestehen? Ist das rechtliche Risiko tragbar und welche finanziellen Konsequenzen drohen möglicherweise? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, hat ver.di mit Juristen vom DGB ein großes Expertenteam zusammengestellt, das einen Tag lang freie Mitarbeiter_innen von RBB, DW und ZDF individuell beraten hat, um mögliche Fallstricke im Einzelfall zu identifizieren.

Ein solcher Fallstrick sei etwa das Rückzahlungsrisiko, wie ver.di-Tarifkoordinator im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Valentin Döring erläutert. Denn sollte das Arbeitsgericht im Fall einer Klage feststellen, dass der Kläger oder die Klägerin eigentlich Arbeitnehmer_in ist, dann müssten die Betroffenen unter Umständen Rückzahlungen an den Sender in Kauf nehmen. Grund dafür ist, dass die Honorare meist höher ausfallen als die Gehälter. „Dabei ist es geradezu absurd, dass ein Sender, der Freie rechts- und statuswidrig beschäftigt, weil sie einfach billiger sind, im Endeffekt von diesen Freien noch Geld zurückfordern kann“, ärgert sich Döring. Auch wenn es im Fall einer erfolgreichen Klage auf Festanstellung seitens des Senders hohe Nachzahlungen für die Altersvorsorge gebe, die die Honorarnachzahlungen deutlich übersteigen könnten. Das müsse aber eben im individuellen Fall geprüft werden, sagt der Jurist.

Foto: Martha Richards

Diese Möglichkeit haben heute etwa 60 freie Mitarbeiter_innen von DW, RBB und ZDF in Anspruch genommen, darunter Grafiker_innen, Cutter_innen, Toningenieur_innen oder Freie im Archiv. Beraten wurden sie von sechs erfahrenen Juristinnen und Juristen im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg in der Köpenicker Straße in Berlin. Am Ende sollte die Empfehlung stehen, ob im Einzelfall eine Klage Sinn macht. Ebenfalls im Raum stand aber auch die Frage, ob die freien Mitarbeiter_innen Einzelklagen in Betracht ziehen und/oder im Kollektiv vorgehen wollen. So wie etwa ein Toningenieur der Deutschen Welle, der zum Rechtsberatungstag gekommen war, um sich über seine Klagemöglichkeiten zu informieren. Er hoffe in jedem Fall auf eine kollektive Lösung, da die Problematik gerade bei der DW besonders relevant sei, wo in der Technik überwiegend „sogenannte Freie“ beschäftigt würden.

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