Ganz schön dreist

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahreswechsel ist ein großer sozialpolitischer Fortschritt. Keine Frage. Er soll ein Netz einziehen, das den Fall der Entgelte im Niedriglohnbereich auffängt. Doch dieses Netz hängt mit mageren 8,50 Euro pro Stunde nicht nur sehr tief. Es wird auch immer löchriger.

Besonders betroffen sind die Zeitungszusteller. Bereits während des Gesetzgebungsprozesses haben die Verleger eine Diskriminierung derjenigen durchgesetzt, die „in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen”. Im ersten Jahr des neuen Mindestlohns sollen sie mit 6,38 Euro abgespeist werden können, 2016 mit 7,23 Euro. Erst 2018 werden sie mit anderen Niedriglöhnern gleichgestellt.

Doch den Verlagskonzernen reicht das nicht. Denn das offenbar im letzten Moment in den Gesetzestext gerutschte Wort „ausschließlich” hat zur Folge, dass ein Großteil der Zusteller – die zumeist auch Werbeprospekte oder Briefe austragen – Anspruch auf die vollen 8,50 Euro hat. Obwohl das Gesetz längst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, fordert die Verlegerlobby Änderungen. Die Ausnahme solle für alle rund 300.000 Zeitungsboten gelten, so ihre Forderung.

Bei den Regierenden trifft sie damit scheinbar erneut auf offene Ohren. Wie ein SPD-Sprecher bestätigt, prüfen die Koalitionsfraktionen derzeit eine Ausweitung der Diskriminierung auf alle Zusteller. Sollten sie tatsächlich im Nachhinein noch am Gesetz herumbasteln, wäre das ein starkes Stück. Dass dies überhaupt ernsthaft diskutiert wird, zeigt, wie weit der Arm der mächtigen Verlagskonzerne reicht.
Das dokumentieren auch vom Bundesfinanzminister erlassene Verordnungen, die das Kabinett im Schnellverfahren gebilligt hat. Demnach sollen Unternehmen bei „mobilen Tätigkeiten” wie der Zeitungszustellung von der Verpflichtung befreit werden, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Das macht eine Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns quasi unmöglich.
Der treffende Kommentar des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske: „Der Sinn ist einzig und allein die Förderung der Umgehung des Mindestlohns.” Die Regierung sabotiert also ihr eigenes Gesetz. Ganz schön dreist.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

DuMont schluckt die Kölnische Rundschau

80 Jahre sind eigentlich  Anlass für eine große Geburtstagsfeier. Am 19. März 1946 erschien die erste Ausgabe der Kölnischen Rundschau (KR). Es gäbe also einen guten Grund, den Tag in diesem Jahr zu feiern. Daraus wird nun nichts. Denn der Heinen-Verlag schließt die Redaktion der Kölnischen Rundschau.
mehr »

UCI gibt im Tarifkonflikt nach

Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die United Cinemas International (UCI) im Tarifkonflikt in der dritten Verhandlungsrunde auf ein umfassendes Tarifergebnis verständigt. „Damit sind weitere Streiks in den UCI-Kinos vorerst abgewendet“, so ver.di-Verhandlungsführer Andreas Köhn.
mehr »

Eine Debatte jenseits von Plattformen

Damit öffentlich-rechtliche Medien auch in einer veränderten medialen Öffentlichkeit als zentraler Ort für journalistische Professionalität wahrgenommen werden, braucht es plattformunabhängige Dialogräume. Das ist eine der zentralen Ideen der Studie „Dialogfunktion von Public Service Media – Impulse einer Zukunftswerkstatt für die Medienpolitik“ im Auftrag der gemeinnützigen Denkfabrik „Agora Digitale Transformation“.
mehr »

Etatkürzungen bei der Deutschen Welle

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Bundesregierung für den drastischen Programm- und Personalabbau bei der Deutschen Welle. Aufgrund einschneidender Kürzungen im Haushalt des deutschen Auslandssenders werden über 160 Stellen gestrichen.
mehr »