Der dju-Bundesvorstand beschäftigte sich in seiner Letzten Sitzung vor der Bundeskonferenz der Berufsgruppe Ende Februar mit dem zunehmenden Missbrauch von Leiharbeit in Deutschland und der damit wachsenden Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse auch in der Medienbranche.
Leiharbeit verdränge reguläre Arbeitsverhältnisse, unsichere und schlechter bezahlte Beschäftigung wird selbst zum Regelfall. Von Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Fernsehen immer wieder als „moderne Form der Sklaverei“ gebrandmarkte Formen der Beschäftigung hielten so in diese Medien selbst Einzug, heißt es in einer verabschiedeten Resolution. „Der Bundesvorstand der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di fordert den Gesetzgeber auf, den Grundsatz der gleichen Bezahlung für die gleiche Arbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verankern und Leiharbeit nur noch in begründeten Einzelfällen und zeitlich befristet zu erlauben, wie es vor der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) der Fall war.
Verleger, Geschäftsführer und Intendanten fordert der dju-Bundesvorstand auf, die Zwei-Klassengesellschaft in Redaktionen, Verlagen und Rundfunkanstalten zu beenden und ihre Beschäftigten gerecht und gleich zu entlohnen. Nur so können unabhängiger Journalismus, Qualität und Vielfalt der Medien sowie der öffentliche Auftrag zur Pressefreiheit dauerhaft erhalten bleiben.“
Hotline für Leiharbeiter
ver.di hat eine Hotline geschaltet, um die Leiharbeitskräfte zu unterstützen, Nachforderungen bezüglich ihrer Vergütungen der vergangenen Jahre geltend zu machen. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Experten geben unverbindlich Auskunft unter: 0180 / 222 00 66.
Für Mitglieder übernimmt ver.di Rechtsschutz.