MANNHEIM. Für die Unternehmen des privaten Rundfunks haben der DJV und ver.di am 2. Februar 2005 in Mannheim eine Erhöhung der Tarifgehälter um linear 1,5 Prozent ab dem 1. April 2005 vereinbart.
Der neue Entgelt-Tarifvertrag mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2005. Der Manteltarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2006 gekündigt werden. Darüber hinaus soll keine Anrechung der Tariferhöhungen auf bisherige übertarifliche Entgeltbestandteile stattfinden. Im TPR sind landesweite Hörfunksender und zwei Kirchenfunk-Redaktionen mit bundesweit über 600 Beschäftigten vertreten. „Mit diesem Tarifabschluss werden derzeit übliche Angriffe auf Tarifregelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsdauer und zusätzlichen Tarifleistungen für zwei Jahre verhindert.“ Vor diesem Hintergrund sei das Ergebnis akzeptabel. Von diesem Tarifabschluss gehe ein positives Signal in die Medienwirtschaft, erklärten Michael Klehm (DJV) und Matthias von Fintel (ver.di).