Auf eine Erhöhung der Tarifgehälter für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften um 3,3 Prozent ab dem 1. August einigten sich am 18. August 1999 Gewerkschaften und Verlegerverband in der ersten Verhandlungsrunde in Frankfurt/Main.
Der neue Tarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. August und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Ebenso wie der BDZV am Vortag (siehe oben) weigerte sich der VDZ, in Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit einzutreten. Der VDZ will nur betriebliche Regelungen zulassen, obwohl das einschlägige Gesetz weitergehende tarifvertragliche Vereinbarungen geradezu nahelegt. Der VDZ verschließt sich damit auch den Vorschlägen, wie sie aus Arbeitsgruppen des „Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ gekommen sind.
Ausgangspunkt war die Forderung der IG Medien gewesen, daß auch Redakteurinnen und Redakteure bei Zeitschriften ab Vollendung des 55. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf kürzere Arbeitszeiten haben, dabei aber allenfalls unerhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen sollten. Daher sollten zum einen während der Altersteilzeit die Verleger die Gehälter soweit aufstocken, daß wenigstens 95% des Nettoeinkommens eines Vollzeitarbeitsverhältnisses erreicht würden. Zum andern sollten die Verlage während der Phase der Altersteilzeit Beiträge für Betriebs- und gesetzliche Renten sowie des Presseversorgungswerk weiterhin auf der Grundlage des vollen Arbeitsverhältnisses entrichten. Die IG Medien fordert darüber hinaus, durch Altersteilzeitarbeit frei werdende Redakteursstellen wieder zu besetzen. Dabei sollen die Verlage Volontärinnen und Volontäre und bislang als „feste Freie“ arbeitende Journalistinnen und Journalisten bevorzugt berücksichtigen.