Gehaltserhöhungen

Erster Tarifvertrag für dpa-Töchter bringt bis zu 5 Prozent mehr

Ein Jahr nach Aufnahme der Tarifgespräche für die etwa 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dpa-Tochtergesellschaften im newsroom und der damit zusammenhängenden Betriebsteile in Hamburg und Leipzig einigten sich DJV und ver.di mit den Geschäftsführungen der dpa-Töchter auf einen Tarifvertrag zu Gehaltserhöhungen. Er sichert allen Beschäftigten die gleiche lineare Erhöhung ihres Effektivgehalts und beendet die unterschiedliche Erhöhungspraxis nicht nur bei den einzelnen Töchtern, sondern auch innerhalb eines Tochterunternehmens. „Nasenprämien“ kann es in Zukunft nur noch darüber hinaus geben. Das Ergebnis tritt rückwirkend zum 1. September 2012 in Kraft.
Die effektiven Monatsgehälter aller Beschäftigten werden ab 1. September 2012 um 2 Prozent, bei einer Mindesterhöhung von 60 Euro erhöht. Am 1. März 2013 und am 1. Oktober 2013 erfolgen zwei weitere Erhöhungen um jeweils 1 Prozent. Damit ergeben sich in den nächsten zwölf Monaten Gehaltserhöhungen von wenigstens 4 Prozent und für niedrigere Gehälter unterhalb von 3.000 Euro sogar bis zu 5 Prozent durch den Mindestbetrag. Die Laufzeit des Gehaltstarifvertrages geht bis zum 31. Januar 2014.
Die Tarifvertragsparteien haben auf Drängen der Geschäftsführung allerdings vereinbart, dass die nächste Gehaltserhöhung frühestens ab 1. April 2014 wirksam werden darf. Im Herbst 2013 werden die Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag für die dpa-Töchter wieder aufgenommen. Ziel der Tarifverhandlungen ist, die Ungleichbehandlung zwischen den Mitarbeitern der dpa-Mutter und den dpa-Töchtern zu beseitigen. Am Ende sollten einheitliche Regelungen für den dpa-Konzern stehen.

 

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