Honorarsätze für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen

rückwirkend zum 1. August 1998 gem. dem Tarifabschluß mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger vom 23. September 1998

Auflage bis
  10000 25000 50000 100000 über
100000
Für Nachrichten und Berichte (Pfennige/Zeile)
Erstdruckrecht 89,5 98,6 118,8 137,3 160,7
Zweitdruckrecht 72,6 77,4 87,9 105,0 120,4
 
Für Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, Kurzgeschichten (Pfennige/Zeile)
Erstdruckrecht 111,3 118,8 148,3 177,5 219,4
Zweitdruckrecht 83,5 87,9 114,3 134,1 168,0
 
Bildbeiträge (DM pro Bild s/w)
Erstdruckrecht 62,30 72,20 81,40 105,90 128,10
Zweitdruckrecht 49,80 57,30 60,70 81,30 97,50

 

Hinweis:
Die IG Medien empfiehlt, rückwirkende Ansprüche umgehend per Rechnung bei den Verlagen geltend zu machen.

 


 

  • Manfred Moos
    IG Medien Hauptvorstand, Stuttgart

 

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