Vergütungsregeln: Keine weitere Einigung in Sicht
Wenig hat sich bisher in diesem Jahr bei den Vergütungsregeln bewegt. Kaum Fortschritte gibt es sowohl bei der Umsetzung der verbindlichen Standards für die Text-Honorare der deutschen Tageszeitungen als auch bei den Verhandlungen über angemessene Honorare für freie Fotojournalisten.
Überraschend ist das nicht. In Zeiten, in denen die Tageszeitungsverleger angetreten sind, die Redakteurseinkommen kräftig zu kürzen, haben ernsthafte Schritte in Richtung fairer Honorare für die Freien kaum eine Chance. Und so sah sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverlage (BDZV) bei den bisher drei Verhandlungsrunden mit der dju in ver.di und dem DJV auch „nicht in der Lage“ ein Angebot für angemessene Bildhonorare vorzulegen, das über seiner Empfehlung liegt, die den Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten als Anlage angefügt ist.
Obwohl das Regelwerk seit dem 1. Februar 2010 in Kraft ist, werden selbst die BDZV-Bildhonorare, „die nicht unterschritten werden sollten“, noch längst nicht überall gezahlt. Auch die erneute Verhandlungsaufnahme war in dieser Anlage vereinbart worden, denn die Gewerkschaften konnten die BDZV-Honorarspannen von etwa 35 bis 60 Prozent der Bildhonorare des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie nicht akzeptieren. Sie fordern wegen der notwendigen Gleichbehandlung und der schwierigen finanziellen Lage der freien Fotografen denselben Satz wie im Textbereich (85,4 bis 92,7%).
Die vierte Verhandlungsrunde über Bildhonorare am 11. August wurde kurzfristig zugunsten von Gesprächen über eine Tarifeinigung abgesagt. Ob sich der BDZV nach einem Tarifabschluss auch bei den Vergütungsverhandlungen beweglich zeigt, bleibt abzuwarten. Bisher erklärte seine Delegation immer, dass die wirtschaftliche Situation der Tageszeitungsverlage eine Erhöhung der Honorarbudgets für Fotos nicht zulasse.
Zeitschriften: 8. Verhandlungsjahr
Etwas Bewegung gab es im nunmehr achten Verhandlungsjahr zumindest bei den Gesprächen über Vergütungsregeln für Freie an Zeitschriften. Im Juni schien eine Einigung auf eine Honorarstruktur zum Greifen nah zu sein. Das Modell besteht aus Honorartabellen, deren Honorarstaffeln sich nach Beitragsart (wie Reportage oder Messebericht) und Auflagenkategorie prozentual auf einen noch zu verhandelnden „Eckwert“ beziehen, sowie einer flexiblen Auflagenzuordnung nach den Zeitschriftengattungen und Auflagenzahlen der IVW. Doch bei der 38. Verhandlungsrunde im August wurde seitens des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger wieder etwas zurückgerudert.
Über die Honorarstruktur soll nun nach Rückkopplung des VDZ bei seinen Mitgliedsverlagen erst wieder am 4. November in Berlin verhandelt werden. In der nächsten Runde am 16. September in Hamburg geht es zunächst um die Klärung einiger Dissenspunkte im mittlerweile vorliegenden Gesamttext der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitschriften. Zur Honorarhöhe hat der VDZ sich allerdings noch nicht geäußert. Aufgrund zweier Zusammenkünfte mit Zeitschriften-Freien hatten dju und DJV einen „Eckwert“ von 390 Euro pro Seite mit 3.000 Zeichen bzw. als Tagessatz in die Verhandlungen eingebracht.
lü