Kino-Tarifabschluss

Wesentliche strukturelle Verbesserungen – lange Laufzeit

Neuer Tarifvertrag mit dem Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF): Für ca. 10.000 Beschäftigte konnten neben spürbaren Lohnverbesserungen von 3 Prozent im Jahr 2001 und dem Einstieg in die 38-Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich, im Mantel-Bereich umfangreiche strukturelle Verbesserungen erzielt werden.

Nach 12-stündigen Verhandlungen haben sich ver.di und der HDF in der 5. Verhandlungsrunde am 10. August auf einen neuen Bundestarifvertrag die Beschäftigten der Filmtheater geeinigt.

Herausragend ist die Verkürzung der Wochenarbeitszeit in 2 Stufen (39 Stunden ab 1. Januar 2003 und 38 Stunden ab 1. Januar 2004). Gleichzeitig wird der tarifvertragliche Urlaubsanspruch in Stufen angehoben, so dass unter 30-Jährige im Jahr 2004 fünf Wochen und über 30- bzw. über 50-Jährige dann 26 bzw. 28 Arbeitstage Mindesturlaubsanspruch haben.

Elementar ist auch die Neufassung der seit über 10 Jahren umstrittenen Ortsklassenregelung. Bisher wurden lediglich sog. Erst- und Uraufführungstheater in Städten mit über 100.000 Einwohner in die höchste Ortsklasse S gruppiert. Zukünftig rücken alle Kinocenter und Multiplexe mit mehr als acht Leinwänden und 1800 Sitzplätzen, unabhängig vom Standort, in die höher entlohnte S-Klasse auf. Durch die Umgruppierung steigen die Tariflöhne in den betroffenen Theatern um fünf bis zehn Prozent. Die Anpassung erfolgt stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren.

Neu und wichtig:

Im Zusammenhang mit Studium, Aus- oder Weiterbildung haben Beschäftigte, die dem Betrieb mindestens 18 Monate angehören zukünftig das Recht auf unbezahlte Freistellung von drei bis sechs Monaten. Ebenfalls neu und vor dem Hintergrund der Euro-Einführung wichtig ist die tarifvertragliche Haftungsregelung. Die Arbeitnehmerhaftung beschränkt sich demnach lediglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Arbeitgeberseite war zu den langfristigen strukturellen Verbesserungen (Laufzeit 48 Monate) nur bereit, wenn ver.di gleichzeitig einem drei-jährigen Lohnabkommen zustimmt. Trotz Bedenken hat sich die Verhandlungskommission vor dem Hintergrund der umfangreichen Mantel-Verbesserungen entschieden, dies zu akzeptieren.

Ab 1. September 2001 steigen die Löhne und Zulagen um 3,0 Prozent, jeweils zum 1. Juli der Jahre 2002 und 2003 um weitere 2,0 Prozent. Für die letzte Stufe der Lohnerhöhung hat ver.di ein inflationsabhängiges Sonderkündigungsrecht vereinbart. Die jährliche Sonderleistung steigt im Jahr 2001 von bisher 750 DM auf 1.000 DM. In den beiden folgenden Jahren auf 525 Euro bzw. 540 Euro.

Im Rahmen des Gesamtabschlusses war ver.di bereit, zwei Forderungen des HDF teilweise zu erfüllen. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2001 geschlossen wurden, werden Mehrarbeitszuschläge nur bei Überschreitung der tariflichen Wochenarbeitszeit gezahlt.

Die Forderung der Arbeitgeber nach befristeten Arbeitsverhältnissen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen konnte weitgehend abgewehrt werden. Es ist nun aber möglich, dass bis zu zehn Prozent der Mitarbeiter in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen.

Im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Rente wurden Tarifgespräche für den Anfang 2002 vereinbart.

Der neue Bundes-Tarifvertrag, der rückwirkend zum 1. Juli in Kraft getreten ist, konnte nur durch eine hohe Arbeitskampfbereitschaft durchgesetzt werden. Bereits vor Wochen hatten die Arbeitgeber diesbezüglich einen Streikfonds aufgelegt, um mögliche finanzielle Unwägbarkeiten zu kompensieren.

Geblieben ist ein Ärgernis: Durch Satzungsänderung im letzten Jahr hat der HDF eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ermöglicht. Davon betroffen ist u.a. die Kinowelt-Kette. Hier verhandelt ver.di z.Zt. einen Haustarifvertrag. Der erzielte Abschluss gilt ebenfalls nicht für Beschäftigte von Ufa und Cinemaxx. Für sie gilt ein ver.di-Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen ar.de (siehe M1-2/2001).

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