Die Zeitschrift LISA erhielt eine Rüge des Deutschen Presserats für das mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellte „Extraheft Lisa Kochen & Backen“. Das Heft enthielt „99 Pasta-Rezepte zum Nachkochen“. Die Rezepte und Bilder der Gerichte waren mit Hilfe von Software generiert worden. Nach Ansicht des Presserats hätten die Bilder als symbolische Illustrationen im Sinne von Ziffer 2, Richtlinie 2.2 des Pressekodex gekennzeichnet werden müssen.
Der Burda-Verlag hatte in eine Sonderausgabe der Zeitschrift „Lisa Kochen & Backen“ mit dem Titel „99 Geniale Pastarezepte für Genießer“ offenbar komplett von KI verfassen lassen. Gekennzeichnet war das allerdings nicht. Erst auf Anfrage der SZ habe der Verlag bestätigt, dass das Heft „mithilfe von ChatGPT und Midjourney erstellt“ wurde. Weder unter den Rezepten noch an einer anderen Stelle war das sichtbar gemacht worden.
Die fehlende Kennzeichnung führt zu einer Irreführung der Leserinnen und Leser, entschied nun der Presserat. Hinsichtlich der mit Hilfe von KI generierten Rezepte stellte der Presserat hingegen keinen Verstoß gegen den Pressekodex fest, da in Bezug auf Texte keine Kennzeichnungspflicht besteht.
Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen vom 5. bis 7. Dezember insgesamt 14 Rügen ausgesprochen.