Redakteursgehälter an Tageszeitungen steigen um 3,3%

3,3 Prozent mehr Gehalt ab 1. August für 12 Monate – mit diesem Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen am 17. August 1999.

Das soll allerdings nicht für die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelten, deren Vertreter noch während der Verhandlung erklärten, einem Tarifvertrag ohne Abschlag nicht beitreten zu können. Dies hinderte den BDZV allerdings nicht, die gesamtdeutsche Tarifeinheit dadurch retten zu wollen, daß er vorschlug, für alle Bundesländer (West wie Ost) für die Monate August bis Oktober einen einheitlichen Betrag in Höhe von 450 Mark (durchschnittlich weniger als die Hälfte von 3,3%) anzubieten; inwiefern dies der angeblich „besonderen Situation“ der ostdeutschen Verlage gerecht werden könne, blieb das Geheimnis des BDZV.

Beide Journalisten-Organisationen haben es abgelehnt, eine erneute Abkoppelung des Ostens oder der Redakteurinnen und Redakteure insgesamt von der Tarifentwicklung des Jahres 1999 zuzustimmen. Alle übrigen Forderungen der Gewerkschaften wies der BDZV als nicht verhandelbar zurück:

  • Altersteilzeit sei nur als betriebliche Lösung vorstellbar;
  • Scheinselbständige brauchten keinen spezifischen Tarifschutz – sie könnten sich ohnehin einklagen;
  • Tarifbindung für ausgegliederte Verlagsteile komme überhaupt nicht in Frage, da man den Verlagen dieses „letzte Ventil zur Abwendung des existenzgefährdenden Tarifdrucks“ nicht nehmen könne;
  • für den Neuabschluß des Honorar-Tarifvertrages für Freie wurde ein gesonderter Termin vereinbart. Der BDZV erklärte, die Honorareim gleichen Zuge erhöhen zu wollen wie die Honorare für Festangestellte.

Am Rande wurde mit den Arbeitgeber-Vertretern aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verabredet, unverzüglich gemeinsame Tarifverhandlungen für die Redakteurinnen und Redakteure dieser Bundesländer aufzunehmen (siehe nebenstehenden Bericht). Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten sich bereits vor längerer Zeit aus dem BDZV verabschiedet.

Zur Altersteilzeit haben IG Me-dien und DJV erklärt, dieses Thema weiter zu verfolgen. Jetzt wird es allerdings notwendig sein, daß die Belegschaften ihr verschärftes Interesse an diesem Thema bekunden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »