FRANKFURT / MAIN. Beim Hessischen Rundfunk verzichteten alle Freie auf 0,8 Prozent Honorarerhöhung um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen.
So war es möglich, das am 1. Mai 2005 ein neuer Tarifvertrag in Kraft treten konnte. Danach haben auch Freie ohne Bestandsschutz künftig Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall und im Mutterschutz.