Tarifergebnis bei CinemaxX

Ende zäher jahrelanger Streiks und Verhandlungen

Nach vier Jahren Tarifauseinandersetzung zwischen der CinemaxX AG und ver.di konnte am 19. Dezember kurz vor Mitternacht ein Verhandlungsergebnis erzielt werden. Dieses gilt für alle etwa 2.000 Mitarbeiter des Unternehmens. Wobei etwa 40 % der Belegschaft mittlerweile nach den willkürlich von CinemaxX festgelegten Arbeitsbedingungen und Niedriglöhnen arbeitet. Für diese Mit­arbeiter konnte nun erstmals ein Tarifschutz vereinbart werden. Für alle anderen wurden die bisherigen Tarifregelungen weitgehend unverändert wieder in Kraft gesetzt.

Innerhalb der kommenden vier Jahre werden die Löhne stufenweise angehoben und in 2011 angeglichen. Erste Anglei­chungsstufen finden bei Urlaubsdauer und Jahressonderleistung, statt. Der Urlaubsanspruch steigt von jetzt 20 Urlaubstagen auf 21 in 2008 und bis auf 24 Tage in 2011. Zudem wird eine Jahressonderleistung von zunächst 75 Euro in 2008, 150 Euro in 2009 und 2010 und 300 Euro in 2011 gezahlt.

Stufenweise Lohnerhöhung

Für Beschäftigte, die noch nach dem nachwirkenden Tarifvertrag eingestellt wurden (Altbeschäftigte), gibt es keine materiellen Einschnitte in die Tarifleis­tungen. Dies bedeutet aber auch, dass es ­außer beim Lohn am Ende der 48 Monate noch eine Differenz bei Urlaub, Jahressonderleistung und Mindestschichtlänge zwischen Alt- und Neubeschäftigten geben wird – der Preis für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit. Zum Beispiel für eine jetzt eingestellte Servicekraft, steigt damit der Lohn von aktuell 6,50 auf 8,50 Euro ab September bis 2011 stufenweise an, was einer Erhöhung des Tariflohns um 30 % entspricht. Zugleich steigt der Lohn für eine Servicekraft mit einem Lohn von jetzt 7,98 Euro ebenso auf 8,50 Euro, was 6,5 % entspricht. Im Verhandlungsverlauf wurde klar: Eine stärkere Lohnsteigerung für die Altbeschäftigten hätte im Gegenzug bedeutet, dass eine Lohnangleichung für alle nicht mehr zu erreichen gewesen wäre.
Vor allem Studenten unter den Kinomitarbeitern können künftig für Praktika oder ähnliches bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub nehmen, ohne kündigen zu müssen. Eine für alle Servicekräfte wirkende Regelung zum Bereichswechsel lässt zukünftig zu, dass innerhalb einer Schicht nach vorheriger Dienstplanung der Arbeitsbereich gewechselt werden kann. Die Befristungsquote für Arbeitsverträge pro Betrieb steigt auf 23 %.
Dieses Gesamtergebnis ist der Schluss­punkt unter eine über vier Jahre andauernde Tarifauseinandersetzung, die beide Tarifparteien von Anfang an sehr scharf geführt haben. Es gab über 250 Streik­aktionen in vielen CinemaxX-Betrieben. Besonders engagiert hatten sich die Kolleginnen und Kollegen in Bremen und Göttingen mit phantasievollen und hart­näckigen Aktionen. Die Einigung im Dezember ist aber auch denjenigen in Trier, Bielefeld, Oldenburg, Hannover, Göttingen, Hamburg, Kiel und Berlin zu verdanken, die auch zu Streiks im Weihnachts­geschäft bereit gewesen wären. „Von ­großer Bedeutung war, dass die Kinostreiks immer im direkten Kundenkontakt stattfanden und deshalb jede/r Streikende auch Öffentlichkeitsarbeit gegen Niedrig­löhne und Tarifflucht betreiben konnte. Vielfach machten Kinobesucher, nachdem sie sich über die Streikziele informiert hatten, auch kehrt und solidarisierten sich mit den Streikenden“, schätzte Tarifsekretär Matthias von Fintel ein.
„Individuell rechnet sich das Ergebnis für viele wohl nicht als Erfolg. Doch ohne das Engagement wäre es sicherlich bei der Tarifflucht von CinemaxX geblieben“, so von Fintel. „Und es ist durchaus ein Erfolg, dass wir mangels eines gesetzlichen Mindestlohnes mit tarifpolitischen Mitteln Lohnkonkurrenz und faire Löhne schrittweise erreichen konnten. Denn diese Auseinandersetzung spielte sich eben genau in jener Zone zwischen Entsendegesetz- und Mindestlohnbedingungen ab. Wirklich hilfreich wäre hier ein klarer branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn gewesen. Nun bezahlen lang­jährige Kinobeschäftigte mit nach wie vor niedrigen Einkommen die Schaffung exis­tenzsichernder Löhne für ihre jungen Kolleginnen und Kollegen in Zukunft.“ Letztlich sei es gelungen, sich als Solidargemeinschaft gegen einseitige Lohnsenkungen durchzusetzen, gegen die jeder allein sich nicht hätte wehren können!

Positive Signale

Das Tarifergebnis ist inzwischen von den ver.di-Tarifgremien durchaus kontrovers debattiert und schließlich einstimmig angenommen worden. Auch das Kinounternehmen stimmte nach einer nochmaligen Verlängerung der Erklärungsfrist bis zum 8. Februar dem Abschluss zu. Damit tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 nach vier Jahren erstmals wieder ein Tarifvertrag in Kraft.

Tarifinfo zum Ergebnis unter http://tinyurl.com/33xc3o
 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »