Zeitungen und Zeitschriften

Tarifverträge abgeschlossen

Die dju in ver.di und der Zeitungsverlegerverband BDZV haben sich im Juli auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt, der bis Ende 2020 gilt. Danach erhalten Redakteur*innen, denen die Jahresleistung gekürzt wird, mindestens bis Mitte nächsten Jahres Kündigungsschutz. Freie Journalist*innen können dagegen eine Ausgleichszahlung für Corona-bedingte Honorarrückgänge geltend machen. ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel zum Abschluss: „Es ist uns gelungen, die Beschäftigungssicherung bis weit ins nächste Jahr auszudehnen, dies entspricht vergleichbaren Regelungen, die ver.di bereits in anderen Tarifbereichen der Verlags- und Druckindustrie etabliert hat.“Auch mit dem Verband für Zeitschriftenverlage (VDZ) hat die dju in ver.di einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen. Danach ist es für Verlage in tatsächlicher wirtschaftlicher Notlage möglich, eine Betriebsvereinbarung abschließen, deren Verhandlung von den Gewerkschaften begleitet wird. Bis Ende 2021 könnten einmalig eine Kürzung der Jahresleistung, des Urlaubsgeldes und der Wochenarbeitszeit vereinbart werden.

Mehr Information: https://dju.verdi.de/geld/tarif-news

 

 

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