Das Autorenversorgungswerk der VG Wort zahlt freien Autorinnen und Autoren einen Zuschuss von bis zu 7500 Euro zu ihrer privaten Altersvorsorge. Dazu müssen die betroffenen Freien einen Antrag stellen. Wer das noch bis zum 31. Dezember tut, kann im November nächsten Jahres das Geld erhalten. Viele Ansprüche werden derzeit nicht wahrgenommen. M sprach darüber mit Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk.
M | Wer ist berechtigt, diesen Zuschuss zu bekommen?
Karin Leidenberger | Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort, die in den letzten fünf Jahren nachweislich mindestens 50 Prozent ihrer Einkünfte – mindestens aber 3.900 Euro im Jahr – aus freier publizistischer Tätigkeit erzielt, von Ausschüttungen der VG Wort profitiert haben und über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert sind, können diesen Zuschuss erhalten. Sie dürfen natürlich nicht von anderer Seite maßgeblich bezuschusst worden sein bzw. den laufenden jährlichen Zuschuss zur Altersversorgung, der nach früheren Regelungen gezahlt wird, beanspruchen.
Wonach richtet sich die Höhe der gewährten Leistung?
Als Zuschuss gibt es die Hälfte der Ablaufleistung des jeweiligen Vertrages, unter der Voraussetzung, dass die Beiträge überwiegend selbst gezahlt werden. Bei Kapitallebensversicherungen z.B. ist das die Hälfte der vertraglich garantierten Kapitalabfindung. Beträgt diese Ablaufleistung mindestens 5.000 Euro, so gibt es dazu einen Zuschuss von 50 Prozent eben dieser Ablaufleistung, höchstens aber 7.500 Euro. Es können zusätzliche private Rentenversicherungen, Sparverträge und auch Neuabschlüsse eingereicht werden.
Wann kann der Antrag gestellt werden?
Den entsprechenden Antrag können freie Journalist_innen, Autor_innen und Übersetzer_innen einmal im Leben stellen, und zwar frühestens in dem Jahr, in dem sie 50 Jahre alt werden, und spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.
Wer diese Bedingungen erfüllt, kann und sollte sich also beim Autorenversorgungswerk melden – das kann auch lange vor dem Renteneintritt sein, wie beschrieben. Aber sicher gibt es doch auch Fälle, die vielleicht nicht eindeutig sind?
Ja, durchaus. Wer unsicher ist, ob er die Bedingungen erfüllt, z.B. nicht über die KSK rentenpflichtversichert ist, den bittet das Autorenversorgungswerk, trotzdem auf jeden Fall Kontakt mit der VG Wort aufzunehmen. Dann wird geprüft, ob hier ein begründeter Fall für eine „Befreiung von den Voraussetzungen“ vorliegt. In einem solchen Fall kann der Stiftungsrat den Zuschuss trotzdem gewähren.
Wohin geht der Antrag? Und an wen können sich die Selbstständigen wenden, wenn sie Fragen haben?
Der Antrag kann direkt an avw@vgwort.de geschickt werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/autorenversorgungswerk.html Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden, Tel: 089/51412-42 oder karin.leidenberger@vgwort.de.