Pressefreiheit schützen heißt: Journalist*innen schützen!

Lars Hansen, Redakteur in der Funke Mediengruppe und Co-Vorsitzender der dju in ver.di Foto: Stephanie von Becker

55 Angriffe auf Journalist*innen verzeichnete „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) in Deutschland im Jahr 2025. Und dass es 2026 so weitergeht, zeigt der jüngste Fall aus Schnellroda: Bei der „Winterakademie“ des rechtsextremen Milieus wurden Journalist*innen von Teilnehmenden der Veranstaltung verbal erniedrigt, bedroht, körperlicher Gewalt ausgesetzt und bestohlen. ROG wertet den Vorfall als Beispiel  für die zunehmende Normalisierung von Gewalt und Einschüchterung gegenüber der Presse im extrem rechten Milieu.

Das Verstörende an Schnellroda: Die Gewalt war vorhersehbar. Bereits bei den vergangenen rechtsextremen „Winterakademien“ war es zu Angriffen auf Journalist*innen gekommen, die darüber berichten wollten. Trotzdem war zunächst keine Polizei vor Ort. Erst nachdem sie wegen der Angriffe alarmiert wurde, erschien ein Streifenwagen, dessen Beamte auch nur zögerlich eingriffen, wie Betroffene berichten.

Bei Teilen von Polizei und Justiz scheinen das Bewusstsein für die Demokratierelevanz der Presse und für den hohen Stellenwert der Pressefreiheit in einer Demokratie verloren gegangen zu sein, wenn sie denn jemals vorhanden waren. Nicht nur Schnellroda ist ein Beispiel dafür: Die langgezogenen Prozesse und milden Urteile für rechtsextreme Angriffe auf Reporter*innen in Laubegast und Fretterode oder die aktive Behinderung der Presse durch die Polizei bei der „AfD“-Jugend-Gründung in Gießen sind es ebenfalls.

Fehlt der Polizei Bewusstsein für Pressefreiheit?

Die dju in ver.di hat in der Vergangenheit wiederholt das Gespräch mit den Polizeibehörden gesucht, um das Bewusstsein für die Pressefreiheit zu stärken und vielleicht sogar den korrekten Umgang mit der Presse in die Polizeiausbildung einzubinden. Die Reaktion fiel von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus. Begeisterung war selten dabei.

Auf Bundesebene geschieht derweil ein erneuter Vorstoß der Regierung, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Ob der Bundesregierung dabei bewusst ist, dass damit das Redaktionsgeheimnis und der Quellenschutz, zwei der Grundpfeiler der Pressefreiheit, ausgehebelt werden oder nicht bewusst ist; oder dieser Effekt gar beabsichtigt ist, muss man sich denken.

Umso wichtiger wird es deshalb, den Schutz von Pressefreiheit und derer, die sie ausüben; den Journalit*innen, gesetzlich zu stärken. Unsere Forderung, Journalist*innen als besonders zu schützende Gruppe in den neuen Paragrafen 116 des Strafgesetzbuchs aufzunehmen, stellen wir aus genau diesem Grund!

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