KEF empfiehlt neue Beitragshöhe

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Auf 18,64 Euro pro Monat soll der Rundfunkbeitrag ab Januar 2027 ansteigen. So lautet nun auch offiziell der neue Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Heute am frühen Nachmittag gab sie ihn bekannt. Diese Empfehlung an die Bundesländer war erwartet worden. Bereits Ende vergangenen Jahres sickerte durch, dass die KEF eine geringere Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorschlagen will.

Die KEF reduziere ihre bisherige Empfehlung zur Beitragshöhe um 30 Cent, erklärte ihr Vorsitzender Martin Detzel. Damit gehe es bis Ende 2028 um einen Anstieg von monatlich 28 Cent, auf Basis der aktuellen Beitragshöhe von 18,36 Euro. Detzel überreichte den 25. KEF-Bericht in Berlin dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD).

Vor zwei Jahren hatte die KEF den Bundesländern vorgeschlagen, den Rundfunkbeitrag für die neue vierjährige Beitragsperiode ab Anfang 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Das setzte die Politik aber nicht um. ARD und ZDF reichten deshalb Ende 2024 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ein, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Erwartet wird ein Urteil aus Karlsruhe in diesem Jahr. Der Rundfunkbeitrag beläuft sich somit seit Januar 2025 weiterhin auf 18,36 Euro. Diese Höhe gilt seit August 2021.

Neuer Vorschlag berücksichtigt drei Faktoren

Mit ihrem neuen Beitragsvorschlag sieht die KEF die ARD, ZDF und Deutschlandradio für die gesamte Periode von 2025 bis 2028 bedarfsgerecht finanziert: So sind in der Beitragshöhe von 18,64 Euro ab 2027 auch die Einnahmeausfälle bei den Anstalten berücksichtigt, die seit 2025 entstehen, weil der Rundfunkbeitrag nicht entsprechend angehoben wurde. Dass die KEF nun eine geringere Beitragserhöhung vorschlägt, begründet sie mit drei Faktoren.

Erstens gebe es mehr Beitragszahler*innen. In diesem Fall müsse jede*r Einzelne dann einen geringeren Beitrag leisten. Die KEF geht insgesamt von mehr beitragspflichtigen Wohnungen aus. Zweitens gibt es laut der Kommission bei den Anstalten durch steigende Zinsen höhere Finanzerträge. Drittens hätten die Anstalten 2023 und 2024 Investitionen verschoben. Dadurch hätten sie Ende 2024 mehr Geld in ihren Kassen gehabt, was in der neuen Periode berücksichtigt werde. Die KEF spricht dabei von Eigenmitteln, die dann ab 2025 den Finanzbedarf der Sender senken.

Die KEF setzte den Finanzbedarf der Anstalten in der Periode 2025 bis 2028 jetzt auf 42 Milliarden Euro fest. Damit beträgt der Budget der Sender pro Jahr im Schnitt 10,5 Milliarden Euro. In der Vorperiode (2021 bis 2024) waren es insgesamt 38,5 Milliarden Euro. Das Plus von 3,5 Milliarden Euro entspricht der KEF zufolge einer Steigerung von 2,2 Prozent pro Jahr. Das Budget der Sender wird ganz überwiegend aus den Rundfunkbeitragsgeldern finanziert. Hinzu kommen noch Einnahmen aus Werbung und Sponsoring, Finanzerträge, Rücklagen sowie besagte Eigenmittel.

Wirkung erst für 2029 erwartet

Für die KEF haben die neuen Regelungen, die Ende 2025 durch den Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft traten, „noch keinen nennenswerten Einfluss“ auf die Höhe des Finanzbedarfs der Anstalten. Hier sei „eine wesentliche finanzbedarfsrelevante Wirkung erst in den Jahren ab 2029“ zu erwarten. Im Reformstaatsvertrag verankerten die Bundesländer etwa, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet sind zusammenzuarbeiten. Anfang 2027 müssen ARD und ZDF zudem ihr TV-Spartenangebot durch Zusammenlegungen reduzieren. Zum selben Zeitpunkt muss die ARD die Anzahl ihrer Radioprogramme um rund ein Viertel verringern.

Wie die Bundesländer mit dem neuen Beitragsvorschlag der KEF umgehen, ist offen. Es ist aber davon auszugehen, dass sie zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten werden.


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