Rundfunkbeitrag: Zurück zur Rechtstaatlichkeit

Mit der Veröffentlichung einer neuen Beitragsempfehlung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am heutigen Freitag sieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nun die Rundfunkpolitik am Zug.

Nachdem ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Finanzbedarf für die kommenden Jahre verfahrensgemäß angemeldet hätten (sogenannte erste Stufe des Beitragsverfahrens) und die KEF diesen geprüft und eine Empfehlung ausgesprochen habe (zweite Stufe), sei es nun an den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, wenigstens den ab 2027 empfohlenen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,64 Euro per Staatsvertrag festzuschreiben (dritte Stufe). Die letzte Beitragsempfehlung der KEF in Höhe von 18,94 Euro, die seit 2025 fällig war, haben die Länder bis heute nicht umgesetzt, weshalb der monatliche Rundfunkbeitrag derzeit weiterhin bei 18,36 Euro liegt.

KEF erkennt Finanzbedarf an

„Wir müssen beim Rundfunkbeitrag zurück in die Rechtstaatlichkeit“, fordert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „So, wie sich die Rundfunkhäuser und die KEF an das Beitragsverfahren halten, so sind nun die Rundfunkpolitiker*innen  in der Pflicht, das Verfahren zu wahren und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.“

Mit Blick auf die veränderte Höhe des empfohlenen Rundfunkbeitrags unterstreicht Schmitz-Dethlefsen: „Die Beitragsempfehlung der unabhängigen KEF ist zu respektieren. Zentral in ihrem neuen Bericht ist, dass die KEF einen gestiegenen Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen anerkennt. Dieser muss finanziert werden. Doch die Sender haben aus Angst vor ausbleibenden Beitragserhöhungen in den letzten Jahren an allen Ecken und Enden gespart und auch nötige Investitionen aufgeschoben.“ Solche aufgesparten Mittel wertet die KEF als bedarfsmindernd bei der neu berechneten Höhe des Rundfunkbeitrags.

ver.di fordert Verlässlichkeit

„Programmqualität lässt sich nicht dauerhaft mit der Sparflamme abliefern. Die Beschäftigten in den Medienhäusern, die sich inzwischen unter enormem Druck Tag für Tag für ein umfassendes Angebot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzen, verdienen Verlässlichkeit und Planbarkeit von der Rundfunkpolitik“, kommentiert der Gewerkschafter. Erzwungene Einschnitte wie zuletzt das Aus für den Polizeiruf aus Halle schwächten die lokale Verankerung der Sender – die dann von der Politik als Beweis für einen geringeren Finanzbedarf herangezogen werde. „Die Leidtragenden sind die Bürgerinnen und Bürger“, so Schmitz-Dethlefsen. „Statt zunehmend Programmentscheidungen von der Seitenlinie zu kritisieren, muss sich Medienpolitik wieder als Garant eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstehen.“ Auch das Bundesverfassungsgericht habe die Länder wiederholt zur Einhaltung der Verfahren oder alternativ zu einer Reform des Beitragsverfahrens angemahnt

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