ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Checkliste Collage

foto: 123rf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.

ver.di regt konkrete Verhandlungen auf Senderebene der Öffentliche-Rechtlichen zwischen Personalräten und Senderleitungen zum flächendeckenden Ausbau der Schutzstrukturen an – ausdrücklich auch für freie Kolleginnen und Kollegen.

„Pressefreiheit ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie beginnt mit dem umfassenden Schutz Medienschaffender. Und der muss aktiv im Arbeitsalltag durchgesetzt werden“, betont Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Mit einer Musterdienstvereinbarung geben wir Personalrätinnen und Personalräten sowie den Sendern ein Instrument an die Hand, um verbindliche Schutzstandards im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verankern.“

 Musterdienstvereinbarung  für ÖRR

Der Schutzkodex, der von ver.di mitinitiiert wurde, ist Teil eines breiten Bündnisses zivilgesellschaftlicher Organisationen und zugleich eine Selbstverpflichtung von Medienhäusern, ihre Beschäftigten umfassend zu schützen – von der Prävention, über die akute Intervention bis hin zur Nachsorge. In vielen großen Medienhäusern wird der Kodex bereits bundesweit umgesetzt.

Mit der neuen Musterdienstvereinbarung richtet sich ver.di nun gezielt an Personalrätinnen und Personalräte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie sollen damit eine konkrete Grundlage erhalten, um den Schutzkodex auch in den Sendern verbindlich zu verankern.

„Schutz darf nicht vom Beschäftigungsstatus abhängen“, betont Schmitz-Dethlefsen. „Gerade freie Journalistinnen und Journalisten sind besonders oft gefährdet und zugleich besonders schlecht abgesichert. Die Mustervereinbarung ist ein entscheidender Schritt, um diese Lücke zu schließen.“


Mehr Information: www.schutzkodex.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »