Altersvorsorge für Filmschaffende

Für jede fiktionale Filmproduktion, die als Kinofilm, Film und Serie im Fernsehen oder in Streamingdiensten erscheint, soll für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende gelten. Der dazu für die Branche vereinbarte Tarifvertrag besteht bereits seit gut einem Jahr.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat nun zusammen mit den Tarifparteien Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt. Nach dem Tarifvertragsgesetz, kann ein Tarifvertrag, der überwiegende Bedeutung für eine Branche hat, verbindlich auf alle Arbeitsverhältnisse auch bei nicht tarifgebundenen Produktionsunternehmen ausgedehnt werden.

Fundament der Altersvorsorge

„Für Filmschaffende mit sehr kurzen Beschäftigungszeiten und oft wechselnden Arbeitgebern wird das einheitliche und zugleich attraktive Fundament der Altersvorsorge noch verbreitert. Mit Zuschüssen und der Entgeltumwandlung für die Eigenbeiträge kommen acht Prozent der Gagen für den Aufbau der Altersvorsorge zusammen, womit die oft spärlichen gesetzlichen Renten deutlich aufgestockt werden, insbesondere dann, wenn diese Vorsorgebeiträge aus jedem Filmengagement fließen. Es ist dankenswert und für die Branche verantwortungsvoll, dass mit den beiden weiteren Tarifparteien nun die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden konnte“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständig im ver.di-Bundesvorstand.

Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit

Schmitz-Dethlefsen erwarte weiter, dass dem Antrag recht bald im BMAS stattgegeben werde. Denn für die überwiegende Zahl der Beschäftigungen in fiktionalen Filmproduktionen gelte der Tarifvertrag schon jetzt. Die Allgemeinverbindlichkeit schließe die Lücke für den Rest der nicht tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse. Die Durchführung ist dabei einfach und mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden. Denn mit der auf Filmschaffende und Freie aus dem Rundfunk spezialisierten Pensionskasse Rundfunk findet eine annähernd automatische Abwicklung der Versicherungsverträge statt, sobald sich Filmschaffende durch ihr ‚Opt-in‘ für eine aktive Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge entschieden haben.

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