Netzeitung im Redakteurstarif

Die Gewerkschaften ver.di und DJV haben sich am 10. September mit der Geschäftsleitung darüber geeinigt, dass für die Beschäftigten der Netzeitung GmbH ab 1. Januar 2009 der Firmentarifvertrag des Berliner Verlags gilt. Ab Januar erhalten die Online-Redakteure 100 Prozent der Bezahlung nach dem Tarifvertrag, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in vier Stufen auf 100 Prozent angehoben. Ab Jahresbeginn stehen den Beschäftigten einheitlich 30 Tage Urlaub und vermögenswirksame Leistungen zu. Für die Redakteure gibt es eine Altersvorsorge über das Presseversorgungswerk. „Erstmalig ist es gelungen Online-Redakteure tarifvertraglich den Print-Redakteuren gleichzustellen“, so Andreas Köhn, ver.di Verhandlungsführer in Berlin. „Eine Regelung, die bundesweit längst überfällig und deshalb eine Forderung in der laufenden Tarifrunde ist.“
Nicht einigen konnten sich die Vertragsparteien auf den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.

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Mit föderaler Förderung

In Niedersachsen gibt es erstmals eine Förderung von Qualitätsjournalismus aus Steuergeldern des Bundeslandes. In einer ersten Förderrunde hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) jüngst Gelder vergeben. 19 Medienunternehmen erhielten insgesamt rund 53.000 Euro, wie die NLM mitteilte. Damit werden nun Projekte zur Aus- und Fortbildung finanziell unterstützt.
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Digitalabgabe könnte Schieflage ausgleichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
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Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
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Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
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