„Abstracts“ im Internet zulässig

Keinen Erfolg hatten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung mit ihrer Klage gegen das Online-­Magazin „Perlentaucher“. Das Magazin bietet im Internet Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln deutschsprachiger Qualitätszeitungen an.


Zu den bei „Perlentaucher“ angebotenen Texten gehören auch „abstracts“ von Originalrezensionen zu Buchveröffent­lichungen aus beiden Zeitungen. Dagegen hatten beide Verlage eigentlich auch nichts einzuwenden, wohl aber dagegen, dass das Online-Magazin diese „abstracts“ gegen Entgelt an die Internet-Bookshops Amazon und Buecher.de weiterverkauft hatte. Doch auch darin sah das Landgericht Frankfurt / Main in einem Urteil vom 23. November 2006 (Az: 2-03 O 172/06) weder einen Verstoß ge­gen das Urheberrecht des Rechteinhabers, noch das Wettbewerbs- oder das Markenrecht. „Weil die den abstracts zugrunde liegenden Originalkritiken bereits mit Zustimmung der jeweiligen Urheber erstveröffentlicht sind,“ kann nach der Veröffentlichung „jedermann den Inhalt des Werkes öffentlich mitteilen oder beschreiben, ohne den Urheber fragen zu müssen“ (§ 12 Absatz 2 UrhG). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt möglich. Das Gericht hatte allerdings bereits am 1. April 2003 „abstracts“ urheberrechtlich für grundsätzlich zulässig erklärt.

 lü

Weitere aktuelle Beiträge

Kriminalität nicht mit Migration verknüpfen

Kriminelle Migranten bedrohen die Sicherheit in Deutschland“ – dieses alte rechte Narrativ wird von der AfD neu belebt und verfestigt sich in der Mitte von Gesellschaft und Politik. Medien, die diese realitätsverzerrende Erzählung bedienen, weil sie meinen, die laute Minderheit repräsentiere ein öffentliches Interesse, spielen mit dem Feuer.
mehr »

Mit BigTech gegen Pressefreiheit

Der Vogel ist frei“ twitterte der US-Milliardär und Big Tech-Unternehmer Elon Musk am 28. Oktober 2022, dem Tag seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, der damals noch den blauen Vogel als Logo hatte. Der reichste Mann der Welt wollte nach eigener Aussage den Dienst zu einer Plattform der absoluten Redefreiheit machen: „Freie Meinungsäußerung ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, und Twitter ist der digitale Marktplatz, auf dem die für die Zukunft der Menschheit wichtigen Themen diskutiert werden“, hatte Musk vor der Übernahme erklärt.
mehr »

Mit föderaler Förderung

In Niedersachsen gibt es erstmals eine Förderung von Qualitätsjournalismus aus Steuergeldern des Bundeslandes. In einer ersten Förderrunde hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) jüngst Gelder vergeben. 19 Medienunternehmen erhielten insgesamt rund 53.000 Euro, wie die NLM mitteilte. Damit werden nun Projekte zur Aus- und Fortbildung finanziell unterstützt. Doch wie sieht es in den anderen Ländern aus?
mehr »

Digitalabgabe könnte Schieflage ausgleichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
mehr »